Günstige Unterkunft auf Montage gesucht? Nicht jeder Vermieter hat dafür eine Genehmigung, wie dieses Urteil zeigt.
Grippewelle, Personalmangel oder Fortbildung – wenn die Kinderbetreuung nicht gesichert ist, kommen Mitarbeitende nicht zur Arbeit. Aber welche Regeln gelten in diesem Fall?
Regelmäßig bildet die Demele Holz- und Dachbau GmbH Lehrlinge aus. Dass alle Azubis bislang durchhielten, führt Meister Thomas Eisner auch auf den fairen Umgang mit ihnen zurück.
Die Handwerksjunioren Deutschland suchen erstmals die „Junghandwerkerin 2026“ und den „Junghandwerker 2026“. Bewerbungen sind nur noch wenige Tage möglich.
Wer alle Auseinandersetzungen unterdrückt, sorgt nur vermeintlich für gute Stimmung. Ungelöste Konflikte können Ihren Betrieb gefährden. Drei Tipps, die Ihnen helfen.
Viele Arbeitnehmer bessern ihr Einkommen mit Nebenjobs auf. Als Arbeitgeber im Handwerk haben Sie dabei ein Mitspracherecht. Kennen Sie Ihre Rechte und Pflichten?
Weniger CO₂, regionale Materialien, starke Mitarbeiterbindung: So macht eine Schreinerei Nachhaltigkeit zum Erfolgsmodell.
Verschattung, Trinkwasser, Pausen: Die BG BAU gibt Tipps, wie Betriebe ihre Beschäftigten bei Hitze schützen und Risiken minimieren.
Das Bundesarbeitsgericht fällt ein Grundsatzurteil: Ein digital dokumentiertes Einwurfeinschreiben beweist nicht ohne Weiteres den Zugang eines wichtigen Dokuments per Post.
Von „Crashout“ bis „Du bist gut genug“: Wir erklären zehn Wörter, die in diesem Jahr bei Jugendlichen trenden – mit Anwendungsbeispielen aus dem Handwerksalltag
Wer Stress hat, sagt zu oft ja, lautet eine Redewendung. Doch unter Druck ist eine Zusage schnell erteilt. Die gute Nachricht: Grenzen zu setzen kann man lernen.
Datenschutz in der Whatsapp-Gruppe: Wer Gesundheitsdaten von Kollegen teilt, riskiert Schadenersatz. Ein aktuelles Urteil zeigt warum.
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Die Santec Service GmbH setzt auf STRAUSS-Workwear im DBL Mietservice – und sorgt so für mehr Zufriedenheit im Team.
Rente mit 67 im Handwerk? Eine DGB-Auswertung zeigt, warum viele SHK- und Bauhandwerker vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden.
Kurz vor Beginn der Elternzeit darf ein Arbeitgeber keine Kündigung aussprechen. Aber gilt das auch, wenn die freie Zeit in mehrere Abschnitte unterteilt ist?