Sie arbeiten im Homeoffice oder mobil: Sind Sie dann auf dem Weg zum Mittagessen unfallversichert? Zwei aktuelle Fälle klären die Lage.
Zwei Fälle, ein Problem:
In beiden Fällen lehnte die Berufsgenossenschaft die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.
Beide Fälle landeten vor dem Hessischen Landessozialgericht. Das Gericht stellte zunächst klar, wann der Weg zum Imbiss bei Arbeiten außerhalb des Betriebs versichert ist:
Die Nahrungsaufnahme selbst ist nicht versichert, wenn sie nur der Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse dient.
Im Fall 1 entschied das Landessozialgericht zugunsten der Arbeitnehmerin:
Im Fall 2 erkannte das Gericht den Arbeitsunfall nicht an:
Endgültig entscheiden muss nun das Bundessozialgericht. In einem Fall hat die Berufsgenossenschaft Revision eingelegt, im anderen Fall der Arbeitnehmer.

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