Ob Steuern, Minijobs, Handwerkerbonus oder Berichtspflichten: Die Koalition hat ein großes Reformpaket vorlegt. So bewerten Handwerksverbände die Maßnahmen.
Die Koalition aus Union und SPD hat sich auf ein Reformpaket mit 34 Einzelmaßnahmen verständigt. Damit will die Regierung „Deutschland fit für die Zukunft machen“. Erster Punkt im Reformpaket ist die Rente: Demnach sollen die Vorschläge der Alterssicherungskommission bis Ende diesen Jahres umgesetzt werden. Doch was plant die Regierung für kleine und mittlere Betriebe und wie bewerten Handwerksverbände angekündigten Maßnahmen? Ein Überblick.
Einkommenssteuer: Diese Entlastungen sollen ab 1. Januar 2027 kommen
Zum Jahreswechsel plant die Koalition eine Entlastung bei der Einkommenssteuer. Bürgerinnen und Bürger mit geringem und mittlerem Einkommen sollen durch folgende Maßnahmen entlastet werden:
Laut dem Reformpapier sollen Familien mit Kindern am stärksten profitieren. Die Koalition nennt dazu auch Zahlen: Ab 2028 soll eine Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen gegenüber heute um mehr als 600 Euro Jährlich entlastet werden.
Die Entlastungen bei der Einkommenssteuer will die Koalition vor allem durch eine Veränderung der sogenannten "Reichensteuer" gegenfinanzieren. Dabei sollen künftig folgende Steuersätze gelten:
Außerdem soll der Pauschalsteuersatz bei Minijobs auf fünf Prozent angehoben werden. Bislang liegt der bei 2 Prozent.

„Die Entlastung von Familien und Beschäftigten durch höhere Freibeträge, Kindergeld sowie Anpassungen im Einkommensteuertarif stärkt die Kaufkraft“, sagt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Das könne sich stabilisierend auf die Binnenkonjunktur auswirken, von der auch viele Handwerksbetriebe mittelbar profitieren.
Positiv sieht Dittrich auch, dass der Spitzensteuersatz nicht allgemein erhöht werden soll. „Damit wird eine zentrale Erwartung des Handwerks erfüllt“, so der ZDH-Präsident.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hingegen, sieht die geplanten Änderungen bei den Minijobs kritisch. Die Anhebung des Pauschalsteuersatzes von zwei auf fünf Prozent belaste die Betriebe zusätzlich. Der Verband weist zudem darauf hin, dass viele Betriebe auf Minijobber angewiesen seien, um Personalspitzen in Verkauf und Cafébereich abzudecken. Sollte die Reform darüber hinaus dazu führen, dass das bewährte Minijob-Modell faktisch an Attraktivität verliert, wäre dies insbesondere für Bäckereien mit einem hohen Gastronomieanteil problematisch.
Änderungen plant die Regierung auch beim Steuerbonus für Handwerkerleistungen, der häufig als Handwerkerbonus bezeichnet wird. Hier will sie die steuerliche Absetzbarkeit auf 15 Prozent reduzieren, bislang sind 20 Prozent absetzbar.
Für ZDH-Präsident Dittrich ist die Reduzierung „Teil eines vertretbaren Kompromisses“. Das wichtigste Ergebnis sei, dass der Steuerbonus für Handwerkerleistungen grundsätzlich erhalten bleibt. Der setze „weiter einen wichtigen Anreiz für legale Beschäftigung, energetische Sanierungen und die Vermeidung von Schwarzarbeit“.
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), bezeichnet die Kürzung hingegen als Wermutstropfen. „Sie setzt kein günstiges Signal für Investitionen in Sanierung, Modernisierung und Wohnungsbau“, sagt er. Das treffe einen Bereich, „der für die Baukonjunktur von besonderer Bedeutung ist.“
Beim Arbeitsmarkt plant die Koalition ebenfalls Reformen. Zum Beispiel will sie für längere Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien und Konditoreien sorgen, die ab 1. Januar 2027 gelten sollen. Auf diese Maßnahmen hatten sich Union und SPD bereits 2025 im Koalitionsvertrag verständigt.
Außerdem soll die telefonische Krankschreibung wieder abgeschafft und eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung eingeführt werden.
Zudem sind Änderungen bei der sachgrundlosen Befristung geplant: So will die Koalition dafür sorgen, dass bis zum 31. Dezember 2030 eingestellte Arbeitnehmer bis zu einer Maximaldauer von bis zu 48 Monaten befristet beschäftigt werden können.
„Die vorgesehenen arbeitsmarktpolitischen Anpassungen, greifen Forderungen auf, die aus Sicht des Handwerks seit Langem im Raum stehen“, sagt ZDH-Präsident Dittrich. In diesem Zusammenhang hebt er unter anderem die Pläne bei der Befristung und die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung hervor.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks reagiert positiv auf die längeren Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien und Konditoreien, die zum Jahreswechsel kommen sollen: „Dies ist ein wichtiges Signal für unsere Betriebe“ sagt Präsident Roland Ermer. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Koalition an ihrer Zusage festhält.“
Allerdings stellt Ermer auch klar, was das Bäckerhandwerk von der Regierung erwartet: Die Umsetzung der längeren Sonntagsöffnungszeiten müsse eins zu eins entsprechend den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags erfolgen.
Die Koalition will auch Berichts- und Dokumentationspflichten abschaffen. „Wir werden ein Berichtsentlastungsgesetz verabschieden“, heißt es in dem zwölfseitigen Maßnahmenpapier. Demnach sollen gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen pauschal aufgehoben werden.
Doch es gibt auch Berichtspflichten, die bestehen bleiben sollen. Den Koalitionären zufolge gilt das nur für „Pflichten, deren besondere Erforderlichkeit im Rahmen der Gesetzgebung zum Berichtsentlastungsgesetz explizit begründet wird oder die mit entsprechender Begründung in Rechtsverordnungen als weiter geltend bestimmt werden“.
Eine weitere Reformmaßnahme ist, dass es künftig eine sogenannte „Berichtspflichten-Bremse“ geben soll. Damit sollen künftig neue Berichtspflichten grundsätzlich vermieden werden.
Darüber hinaus kündigt die Koalition an, dass alle Ministerien bestehende Dokumentationspflichten prüfen sollen. Dabei sollen alle Pflichten unter die Lupe genommen werden, die sich nicht aus EU-Recht oder der Verfassung ergeben. Ziel sei, „mindestens jede Vierte dieser Pflichten binnen zwölf Monaten abzuschaffen“. Relevante Standards – etwa bei Arbeitnehmerrechten oder zur Verhinderung von Steuerbetrug – sollen hierbei nicht abgesenkt werden.
ZDH-Präsident Dittrich sieht darin „die Chance, den erheblichen administrativen Aufwand in den Betrieben spürbar zu reduzieren“. So könnten Ressourcen für Ausbildung, Auftragsabwicklung und Investitionen freigesetzt werden
Die Koalition will zudem für „modernen Datenschutz“ sorgen. Demnach wollen Union und SPD den nationalen Datenschutz vereinfachen und „alle vorhandenen Spielräume der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konsequent“ nutzen.
Auch auf europäischer Ebene will die Koalition aktiv werden. Dort will sie sich dafür einsetzen, dass kleine und mittelständische Unternehmen sowie risikoarme Datenverarbeitungen vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgenommen werden. Laut dem Maßnahmenpapier gelten zum Beispiel Kundenlisten von Handwerkern als risikoarme Datenverarbeitungen.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks begrüßt die geplanten Erleichterungen im Datenschutzrecht. Diese Maßnahmen könnten dazu beitragen, die „Betriebe spürbar von Bürokratie zu entlasten“.
Die Koalition will eine Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen (WBG) errichten. Ziel dieser Maßnahme ist, vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment zu bauen – und zwar dort, wo der Wohnungsmarkt auf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellt.
Auch beim privaten Wohnungsbau sieht die Koalition Handlungsbedarf: Sie plant ein Bundesgesetz, das die die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene verhindern soll.
„Beim Wohnungsbau braucht es weitere Impulse“, kommentiert ZDB-Hauptgeschäftsführer Pakleppa die geplanten Maßnahmen. Positiv bewertet er aber die Pläne, die Enteignung privater Wohnungsbestände auf Landesebene durch ein Bundesgesetz auszuschließen: „Das schafft Rechtssicherheit und stärkt das Vertrauen privater Investoren.“
Kritischer äußert sich der ZDB-Hauptgeschäftsführer zur geplanten staatlichen Wohnungsbaugesellschaft. Die könne zwar unterstützen, so Pakleppa. Doch er prognostiziert, dass diese Gesellschaft die bestehenden Herausforderungen nicht allein lösen werde. Mehr als 80 Prozent des Wohnungsbaus werde von privaten Bauunternehmen erbracht. „Deshalb müssen vor allem die Rahmenbedingungen verbessert werden mit schnelleren Genehmigungen, weniger Bürokratie und verlässlicher Förderung“, fordert er.
Für ZDH-Präsident Dittrich enthält das Paket eine Reihe richtiger Reformen. Allerdings kritisiert er, dass eine steuerpolitische Erwartung des Mittelstands unerfüllt bleibt. „Wenn Kapitalgesellschaften über die schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer entlastet werden, braucht es auch eine vergleichbare Entlastung der Personenunternehmen“, so Dittrich. Diese Gleichbehandlung bleibe jedoch bislang aus.
Der ZDH-Präsident moniert zudem, dass die angekündigte Flexibilisierung der Arbeitszeit nicht Teil der Einigung geworden ist: „Gerade für das Handwerk wären modernere Arbeitszeitregelungen ein wichtiger Beitrag gewesen, um den betrieblichen Anforderungen besser gerecht zu werden.“
Ähnlich äußert sich der Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Weiteren Handlungsbedarf sieht der ZDB bei Steuern und Abgaben: „Die Belastung für Unternehmen und Beschäftigte bleibt hoch“, so Hauptgeschäftsführer Pakleppa. „Wer Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand langfristig sichern will, kommt an spürbaren Entlastungen nicht vorbei.“

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