Union und SPD wollen laut Koalitionsvertag die Arbeitszeitregeln lockern. Jetzt liegt ein erster Entwurf vor, der grundsätzlich am Achtstundentag festhält.
Der Achtstundentag in Deutschland soll nach vorläufigen Plänen des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) grundsätzlich unangetastet bleiben. Die Ausnahmeregelungen dazu sollen aber erweitert werden, so dass Tarifpartner auch wöchentliche Arbeitszeiten vereinbaren können. Das sieht ein Entwurf des SPD-geführten Ministeriums zur Umsetzung von Plänen aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Es handelt sich nach Informationen aus Ministeriumskreisen aber um eine frühe Version, deren Abstimmung im Haus noch laufe. Der Entwurf ist demnach auch noch nicht in der regierungsinternen Abstimmung.
Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD 2025 vereinbart, für mehr Flexibilität die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes lässt Paragraf 3 dieses Gesetzes unangetastet, in dem es heißt: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“
Die Ausnahmeregeln, die es dazu gibt, sollen aber erweitert werden. Unternehmen und Beschäftigte sollen sich demnach in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen darauf verständigen können, „anstelle einer werktäglichen, eine wöchentliche Begrenzung der Arbeitszeit zu vereinbaren, wenn gleichzeitig durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird“. Eine solche Wochenarbeitszeit soll im Jahresschnitt bei maximal 48 Stunden liegen dürfen.
Zu dem nun bekannt gewordenen Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes gibt es erste Reaktionen der Arbeitgeberseite: „Dieser Entwurf muss zurückgezogen und völlig überarbeitet werden“, fordert Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Dulger zufolge bietet der Entwurf „keine Grundlage für eine digitale und moderne Arbeitszeitgestaltung“.
Der Arbeitgeberpräsident weist darauf hin, dass der Gesetzentwurf die geringfügige Anpassung der Höchstarbeitszeit an tarifliche Regelungen knüpfe. Im Koalitionsvertrag hätten Union und SPD hingegen ausdrücklich auf eine solche tarifliche Grundlage verzichtet. Dulger kritisiert zudem, dass der Entwurf eine höchst bürokratische Regelung zur Arbeitszeiterfassung vorsehe, „die den garantierten Schutz der Vertrauensarbeitszeit im Koalitionsvertrag nicht gewährleistet“.

Kritik an den Plänen kommt auch vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): „Dieser Referentenentwurf ist kein Aufbruch in eine moderne Arbeitszeitwelt, sondern ein Bruch mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten Zusagen“, erklärt ZDH-Generalssekretär Holger Schwannecke. Er verweist auf lange Anfahrten, witterungsabhängige Arbeiten, Notdienste oder den Wunsch von Beschäftigten nach einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „All das verlangt nach flexiblen Lösungen innerhalb einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit“, so Schwannecke. Genau das sehe auch der Koalitionsvertrag ausdrücklich vor, der nun bekannt gewordene Entwurf liefere jedoch das Gegenteil.
Schwannecke kritisiert zudem, dass der Entwurf minimale Anpassungen der Höchstarbeitszeit an tarifvertragliche Regelungen knüpfe. Das Problem: zahlreiche Handwerksbetriebe würden damit von vornherein ausgeschlossen. „Das widerspricht klar der Vereinbarung im Koalitionsvertrag, die bewusst auf einen solchen Tarifvorbehalt verzichtet“, sagt der Generalsekretär.
Ähnlich kritisch äußert sich der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Er moniert zudem die Pläne bei der Arbeitszeiterfassung. „Die neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung trifft Unternehmen jeder Größe und alle Beschäftigten“, sagt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. „Versprochen war Flexibilität, geliefert wird die Stechuhr für alle und den bürokratischen Aufwand tragen am Ende die Betriebe.“
Die Kostenschätzung des Ministeriums sei mit 450 Euro pro Betrieb schlichtweg illusorisch, so Pakleppa. Sie blende aus, dass viele Beschäftigten für die Erfassung erst technisch ausgestattet werden müssten. (dpa/aml)

Mit dem handwerk.com-Newsletter erhalten Sie alle relevanten Meldungen und Praxiswissen direkt in Ihr Postfach.