Der Tarifvertrag für Auszubildende im Bäckerhandwerk ist jetzt bundesweit allgemeinverbindlich. Was Betriebe und Azubis wissen müssen.
Rückwirkend zum 1. März 2025 hat Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas den aktuelle Tarifvertrag für Auszubildende im Bäckerhandwerk für allgemeinverbindlich erklärt. Darauf weist der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) hin. Der Tarifvertrag gelte damit bundesweit für alle Betriebe des deutschen Bäckerhandwerks, sodass alle Auszubildenden Anspruch auf die festgelegten Ausbildungsvergütungen haben.
Der ZV und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hatten am 28. Januar 2025 einen neuen Tarifvertrag abgeschlossen und beim Bundesarbeitsministerium die Allgemeinverbindlichkeit beantragt.
Dieser Tarifvertrag sieht folgende Vergütungen für Auszubildende im Bäckerhandwerk vor:
„Die Erhöhung der Ausbildungsvergütung macht die Ausbildung im Bäckerhandwerk attraktiver“, sagt ZV-Präsident Roland Ermer. Zu einer Ausbildung, die sich lohnt, gehört für ihn mehr als der finanzielle Aspekt: Der Zentralverband unterstütze deshalb Auszubildende und Ausbildungsbetriebe mit verschiedenen Angeboten“, so Ermer. Zu den Unterstützungsangeboten zählten beispielsweise die digitale Berichtsheft-App und die kostenlose Lernplattform „Azubi-Campus“. Zudem gebe es mehrsprachige Sprach-Flyer mit Übersetzungen wichtiger Fachbegriffe in 13 Sprachen, die beim Einstieg in das Bäckerhandwerk helfen sollen.
Tipp: Sie wollen alle wichtigen Meldungen zum Thema Ausbildung im Handwerk erhalten? Dann abonnieren Sie den handwerk.com-Newsletter. Jetzt anmelden!