Bäcker dürfen sonntags nur eingeschränkt produzieren. Das Handwerk sieht sich deshalb gegenüber Tankstellen benachteiligt und fordert mehr Flexibilität beim Arbeitszeitgesetz.
Das Handwerk macht Druck: Obwohl Union und SPD im Koalitionsvertrag eine Lockerung der Regeln für Bäckereien angekündigt haben, fehlt bislang ein Gesetzentwurf. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert deshalb ein schnelles Ende des „Sonntagsbackverbots“. „Im Koalitionsvertrag steht, dass für Bäcker und Konditoren das Sonntagsbackverbot aufgehoben wird. Bitte umsetzen“, sagte ZDH-Präsident Jörg Dittrich der Deutschen Presse-Agentur. „Ich verstehe nicht, warum wir immer noch weiter darüber diskutieren. Es ist eine große Ungerechtigkeit, dass Backstationen an der Tankstelle sonntags Teiglinge aufbacken dürfen und dem Handwerksbäcker erklärt wird: Du darfst es nicht, weil du Bäcker bist.“
Es werde mit zweierlei Maß gemessen, sagte Dittrich. „Es soll mir bitte keiner erzählen, dass die Zukunft Deutschlands davon abhängt, ob einige Hundert Menschen sonntags einige Stunden arbeiten. Zumal viele Beschäftigte diese Zeiten bewusst wählen, weil sie dafür gute Zuschläge erhalten und mehr Geld verdienen, und dafür beispielsweise an einem anderen Tag frei haben.“
“Es ist eine große Ungerechtigkeit, dass Backstationen an der Tankstelle sonntags Teiglinge aufbacken dürfen und dem Handwerksbäcker erklärt wird: Du darfst es nicht, weil du Bäcker bist.”
Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Bäckereien bisher an Sonn- und Feiertagen nur bis zu drei Stunden Backwaren herstellen und an diesem Tag verkaufen. Im Koalitionsvertrag heißt es, der sogenannte Ausnahmekatalog im Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung solle um das Bäckereihandwerk erweitert werde. Die Spitzen der Koalition hatten Anfang Juli vereinbart, dass die Änderungen für Bäckereien zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen.
Bisher fehlt aber noch ein Gesetzentwurf. Mitte Juni war ein erster Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes aus dem zuständigen Arbeitsministerium durchgesickert. Demnach sollen Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen künftig bis zu fünf Stunden für die Herstellung von Backwaren sowie bis zu drei Stunden für das Austragen und Ausfahren eingesetzt werden können.
Aus Kreisen des Ministeriums wurde darauf verwiesen, dass der bekanntgewordene Entwurf in einem frühen Stadium sei und im Haus noch abgestimmt werde. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hatte kritisierte, es drohe erneut eine Sonderregelung mit andauernden Wettbewerbsnachteilen.
CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, für mehr Flexibilität „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit“ zu schaffen. Gewerkschaften lehnen eine Abschaffung des Acht-Stunden-Tags vehement ab. Sie warnen etwa vor einer Aufweichung des Gesundheitsschutzes.
ZDH-Präsident Dittrich wirbt für mehr Flexibilität bei den Arbeitszeiten – ohne den Acht-Stunden-Tag grundsätzlich infrage zu stellen. „Aber in Zeiten von Digitalisierung, Work-Life-Balance und Disruption in vielen Bereichen muss es aus meiner Sicht doch machbar sein, Betrieben und Beschäftigten mehr Flexibilität einzuräumen und ihnen die Chance zu geben, neue Modelle auszuprobieren.“ Der Acht-Stunden-Tag solle erhalten bleiben, aber es müsse mehr Flexibilität geben.
„Gesundheitsschutz wird ab einer gewissen Grenze ein Totschlagargument gegen Veränderungen“, sagte der ZDH-Präsident. „Auch eine monotone Tätigkeit kann bereits nach kurzer Zeit zu Belastungen führen. Pauschal den Gesundheitsschutz als Argument ins Feld zu führen, greift heutzutage zu kurz.“ (dpa/aml)

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