19 Bauberufe betroffen

Ausbildungsberufe im Bau reformiert – was sich jetzt für Betriebe ändert

Zum 1. August 2026 treten neue Ausbildungsverordnungen in Kraft. Damit kommen auch auf Ausbildungsbetriebe Änderungen zu. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

4 Min.01.04.2026, 16:21 Uhr
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Mit dem Start des Ausbildungsjahres 2026 tritt auch für Fliesenleger  eine neue Ausbildungsverordnung in Kraft.
Mit dem Start des Ausbildungsjahres 2026 tritt auch für Fliesenleger  eine neue Ausbildungsverordnung in Kraft. Tatjana Balzer - stock.adobe.com
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Auf einen Blick

In 19 Bauberufen sollen künftig die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit mehr Raum einnehmen. Bauen im Bestand und Energieeffizienz werden daher wichtige Schwerpunkte.

In dreijährigen Ausbildungsberufen wird die „gestreckte Gesellenprüfung“ eingeführt. Ein Anrechnungsmodell für zweijährige Ausbildungen soll eine höhere Anschlussfähigkeit an dreijährige Berufe ermöglichen.

Weil auch Betriebe ihre Ausbildungsinhalte anpassen müssen, gibt es für alle Berufe Umsetzungshilfen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).

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Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Bauen im Bestand – um modernen Anforderungen im Berufsalltag besser zu begegnen, wird die Ausbildung in der Bauwirtschaft modernisiert. Zum 1. August 2026 treten neue Ausbildungsverordnungen in Kraft, die auch für ausbildende Betriebe und deren Auszubildende Veränderungen bringen. Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Bauberufe: Warum ist eine Reform der Ausbildungsverordnungen notwendig?

Mit der Neuordnung würden den veränderten Anforderungen an Umwelt- und Verbraucherschutz, Klimaschutz sowie an den technischen Fortschritt Rechnung getragen, begründet das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Die neuen Ausbildungsordnungen wurden dort gemeinsam mit den zuständigen Ministerien, den Sozialpartnern und Sachverständigen aus der betrieblichen Praxis erarbeitet.

„Der Klimawandel stellt eine der wichtigsten Herausforderungen unserer Zeit dar. Die Modernisierung der Bauwirtschaftsberufe leistet einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz“, erklärt BIBB-Präsident Friedrich Hubert Esser. Gut ausgebildete Fachkräfte seien entscheidend, um Ressourcen effizient einzusetzen oder Gebäude energetisch zu optimieren. „Die modernisierten Ausbildungsberufe sind daher besonders auch für junge Menschen attraktiv, die sich für Klimaschutz und Nachhaltigkeit engagieren möchten“, so Esser.

Welche Ausbildungsberufe am Bau sind betroffen?

Insgesamt treten 19 neue Ausbildungsordnungen in Kraft – darunter 16 dreijährige und drei zweijährige Ausbildungen. Sie gliedern sich in die drei Bereiche Ausbau, Hochbau und Tiefbau.

  • Zimmerer und Zimmerin
  • Stuckateur und Stuckateurin
  • Estrichleger und -legerin
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und -legerin
  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer und -isoliererin
  • Trockenbaumonteur und -monteurin
  • Ausbaufacharbeiter und -facharbeiterin
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  • Maurer und Maurerin
  • Beton- und Stahlbetonbauer und -bauerin
  • Feuerungs- und Schornsteinbauer und -bauerin
  • Bauwerksmechaniker und -mechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik
  • Hochbaufacharbeiter und -facharbeiterin
  • Straßenbauer und -bauerin
  • Kanalbauer und -bauerin für Infrastrukturtechnik
  • Leitungsbauer und -bauerin für Infrastrukturtechnik
  • Brunnenbauer und -bauerin
  • Spezialtiefbauer und -bauerin
  • Gleisbauer und -bauerin
  • Tiefbaufacharbeiter und -facharbeiterin

Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung: Das ändert sich inhaltlich in den Ausbildungen

Laut BIBB gibt es drei großen Themen, die bei der Neuordnung konsequent berücksichtigt wurden: Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung. So wurde das bisherige Thema Wärmedämmung zu umfassenden Energieeffizienzmaßnahmen weiterentwickelt. Das Bauen im Bestand ist erstmals durchgängiger Ausbildungsinhalt über alle drei Ausbildungsjahre. Nachhaltigkeit wird auch bei Themen wie Planung, Baustelleneinrichtung, Materialwahl, Maschineneinsatz und Qualitätssicherung eine Rolle spielen.

Um künftig gut in einer digitalen Bauwelt arbeiten zu können, sollen den Auszubildenden neue Kompetenzen, verstärkt vermittelt werden – etwa das Lesen digitaler Pläne sowie Messen, Kontrollieren und Dokumentieren.

Struktur der Ausbildung: Was ist neu?

Der Ablauf der Ausbildung ändert sich: Die „gestreckte Gesellenprüfung“ kommt. „Das bedeutet, dass Auszubildende in Berufen mit dreijähriger Ausbildungszeit im vierten Ausbildungshalbjahr Teil I der Gesellenprüfung ablegen, die 40 Prozent zur Endnote zählt“, erläutert Christiane Karn, Referatsleiterin Berufsbildung beim Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB). Teil II der Prüfung, die 60 Prozent zählt, folgt dann am Ende der Berufsausbildung.

Bei den Berufen mit zweijähriger Ausbildung bleibt es bei der Zwischenprüfung im dritten Ausbildungshalbjahr und bei der Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung. Neu ist hier das Anrechnungsmodell, das eine höhere Anschlussfähigkeit an dreijährige Berufe ermöglichen soll: Nach bestandener Abschlussprüfung kann die Ausbildung im dritten Jahr eines dreijährigen Berufs fortgesetzt werden.

Was ändert sich bei der überbetrieblichen Ausbildung?

Bei der überbetrieblichen Unterweisung verändern sich Inhalte und Struktur. Zum einen ersetzen neue Unterweisungspläne des Heinz-Piest-Instituts die alten Grundlagen. Außerdem ändert sich die Dauer.

„Bisher wurden 32 bis 37 Wochen in der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung in den überbetrieblichen Zentren umgesetzt“, sagt Karn. „Mit der neuen Ausbildungsordnung werden es 30 Pflichtwochen, die von neun Wahlwochen ergänzt werden.“ Wichtig sei hier, dass der Ausbildungsbetrieb über die Wahrnehmung der Wahlwochen entscheidet. Ziel sei, die Spezifizierung und die Regionalität der Betriebe zu unterstützen.

Ausbildungsrahmenplan: Was müssen Baubetriebe beachten?

Auch auf die Betriebe kommen Änderungen zu – sie müssen ihre Ausbildungsinhalte anpassen. „Mit dem Ausbildungsrahmenplan ist das Ausbildungsberufsbild und zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten genau definiert. Er ist die Grundlage für die betriebliche Ausbildung“, betont Karn. Die neue Ausbildungsordnung umfasst daher die komplette betriebliche Ausbildung im Betrieb und bei der überbetrieblichen Ausbildung. Für die Berufsschule gilt zudem ein neuer Rahmenlehrplan.

Umsetzung der neuen Ausbildungsverordnungen: Wo gibt es Hilfe für Betriebe?

„Das BIBB hat für jeden Beruf Umsetzungshilfen entwickelt, die Betriebe und Ausbilder bei der Umsetzung der neuen Ausbildungsordnung unterstützen“, sagt Karn. Zu finden sind sie auf der Website des BIBB: Berufe der Bauwirtschaft

Außerdem bieten die Landesverbände der Gewerke, die Handwerkskammern und der Zentralverband Deutsches Baugewerbe Unterstützung.

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