Das Bundesfinanzministerium plant das Aus für Papierbons und will ab 2028 eine neue Pflicht einführen. Das Bäckerhandwerk kritisiert das Vorhaben und verweist auf den Koalitionsvertrag
Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Einführung einer Kassenpflicht vorgelegt. Demnach soll die papierhafte Belegausgabepflicht zum 1. Januar 2028 vollständig abgeschafft werden. Stattdessen soll eine Belegbereitstellungspflicht eingeführt werden. Dazu teilt das BMF Folgendes auf seiner Website mit: „Der Entwurf leistet einen Beitrag, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen (….) gesetzgeberisch umzusetzen.“
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks sieht das anders und kritisiert das Vorhaben. Er fordert, dass die Bundesregierung ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen müsse.

„Auch eine digitale Belegbereitstellungspflicht bleibt eine Bonpflicht“, betont Roland Ermer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks. Wenn bei jedem Brötchenkauf weiterhin ein Beleg bereitgestellt werden müsse, werde keine Bürokratie abgeschafft. Die Bürokratie werde lediglich vom Papier ins Digitale verlagert. Stattdessen fordert Ermer: „Belege sollten nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ausgegeben werden müssen – nach Wahl der Betriebe digital oder auf Papier.“
Für das Bäckerhandwerk ist es nicht nachvollziehbar, warum an der generellen Belegpflicht festgehalten werden soll. „Die weit überwiegende Zahl der Handwerksbäckereien arbeitet bereits heute mit elektronischen Kassensystemen, die durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sind“, teilt der Verband mit. Geschäftsvorfälle würden damit „manipulationssicher aufgezeichnet“. Eine zusätzliche Pflicht zur digitalen Bereitstellung von Belegen bringe daher keinen erkennbaren Nutzen im Kampf gegen Steuerhinterziehung.
“Die Bundesregierung hat die Abschaffung der Bonpflicht im Koalitionsvertrag zugesagt. Jetzt muss sie diesem Versprechen auch Taten folgen lassen.”
Sollte der elektronische Beleg zum gesetzlichen Regelfall werden, müssten laut Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) viele Betriebe ihre Kassensysteme nachrüsten: „Ohne geeignete Kundendisplays kann die digitale Bereitstellung des Belegs nicht ohne Weiteres umgesetzt werden“, heißt es in der Pressemitteilung des ZV. Hinzu kämen Kosten für Software, Lizenzen und Speicherung sowie zusätzlicher Organisations- und Schulungsaufwand.
„Das wird, wenn es so kommt, auch kleine Betriebe erfassen und sie zu erheblichen Investitionen zwingen“, sagt ZV-Hauptgeschäftsführer Friedemann Berg. Angesichts der steigenden Kosten, Personalmangel und Kaufzurückhaltung warnt er vor zusätzlichen Belastungen. „In das Gesetz muss mindestens eine Übergangsregelung aufgenommen werden, die den Betrieben ausreichend Zeit für die erforderlichen Nachrüstungen gewährt und eine Sonderabschreibung für notwendige technische Investitionen ermöglicht“, fordert Friedemann.
Ermer kritisiert den Gesetzentwurf als zusätzliche Belastung für mittelständische Betriebe. Er müsse daher grundsätzlich überarbeitet werden. Der ZV-Präsident fordert: „Die Bundesregierung hat die Abschaffung der Bonpflicht zugesagt. Jetzt muss sie diesem Versprechen auch Taten folgen lassen.“

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