Zu viele Auflagen für kleine Betriebe? Der Handwerksverband kritisiert die Regelungen der PPWR als „nicht umsetzbar“ und verlangt wirksame Bagatellgrenzen.
Die Verpackungsverordnung der Europäischen Union (PPWR) ist bereits seit August in Kraft. Doch weil einzelne Regelungen erst nach und nach gelten sollen, wird noch heftig diskutiert. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat dabei Änderungen angemahnt.
„Die EU-Verpackungsverordnung muss in ihrer jetzigen Form dringend überarbeitet und korrigiert werden“, sagt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. In der aktuellen Form sei sie für viele Betriebe nicht umsetzbar.
“In ihrer jetzigen Form behandelt die Verpackungsverordnung etwa Bäckereien wie Hersteller, wenn es eigentlich um die Herausgabe von Brötchentüten, Kuchenverpackungen und Kaffeebechern zum Mitnehmen geht. Bäckereien stellen diese Verpackungen nicht her, sondern nutzen sie für den Verkauf ihrer Produkte.”
Die Kritik des ZDH entzündet sich unter anderem an der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Die Idee: Wer eine Verpackung in Umlauf bringt, soll auch Verantwortung für ihre Zusammensetzung und Entsorgung übernehmen – und im besten Fall dafür sorgen, dass so wenig Müll wie möglich produziert wird. Auch sie gilt seit August, ab 2027 kommen neue Verpflichtungen hinzu.
„Das Ziel der Verordnung, Verpackungsmüll zu reduzieren, ist richtig“, betont Schwannecke. Problematisch sei jedoch, dass die EPR nicht sauber zwischen Erzeugern und Herstellern unterscheide. „In ihrer jetzigen Form behandelt die Verpackungsverordnung etwa Bäckereien wie Hersteller, wenn es eigentlich um die Herausgabe von Brötchentüten, Kuchenverpackungen und Kaffeebechern zum Mitnehmen geht“, kritisiert der Generalsekretär. „Bäckereien stellen diese Verpackungen nicht her, sondern nutzen sie für den Verkauf ihrer Produkte.“

Mit der Einstufung als Hersteller gehen Pflichten einher: Sie sind ab 2027 beispielsweise verpflichtet, im Verpackungsregister LUCID registriert zu sein, zum Beispiel die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen zu melden.
Schwannecke fordert daher handwerkswirksame Bagatellschwellen, unterhalb derer Betriebe von den Pflichten zur EPR ausgenommen sind. „Die Mitgliedstaaten müssen sich dafür einsetzen, dass die Pflichten nicht greifen, solange die Verordnung die Betriebe vor unverhältnismäßigen bürokratischen Anforderungen stellt.“ Zugleich stünden den Mitgliedstaaten bereits Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

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