Müssen Handwerksbetriebe künftig Kartenzahlungen akzeptieren? Was Regierungskoalition und Finanzministerium vorhaben.
Die Bundesregierung will eine Pflicht für digitale Bezahlmöglichkeiten einführen. Das hat sie bereits 2025 im Koalitionsvertrag vereinbart, jetzt liegt dazu ein Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums (BMF) vor. Demnach sollen Verbraucher die Wahl zwischen Barzahlung und digitaler Zahlung bekommen. Schilder mit der Aufschrift „nur Barzahlung“ müssten dann verschwinden.
Eine digitale Zahloption sollen Verbraucher „bei allen Geschäften des Alltags“ haben, so das BMF‑Papier. Dies soll für Handel, Gastronomie und den Dienstleistungssektor gelten.
Demnach würden folglich im Handwerk etwa Bäcker, Konditoren, Fleischer oder Friseure unter diese Regelung fallen.
Betriebe sollen mindestens ein digitales Bezahlverfahren anbieten. Welches Verfahren sie anbieten, entscheiden Betriebe selbst. Doch das BMF-Papier nennt dazu einige Einschränkungen:
Nein. Die Annahme digitaler Zahlungen soll nicht von Umsatzgrenzen abhängen. Einschränkungen wie „Kartenzahlung erst ab 10 Euro“ soll es nicht mehr geben. Betriebe dürfen für digitale Zahlungen auch keinen erhöhten Kaufpreis und kein Zusatzentgelt verlangen.
Nein. Dies schließt das Eckpunktepapier ausdrücklich aus: Es soll nicht mehr zulässig sein, die Annahme von digitalen Zahlungsmitteln durch Vereinbarungen mit den Kunden auszuschließen. Dies gelte insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, etwa in Form von „Nur Barzahlung möglich“-Schildern.
Übergangsfristen sieht das BMF nicht vor: „Um das Angebot für digitale Bezahlverfahren rasch spürbar zu steigern, werden grundsätzlich alle Unternehmen, die Geschäfte vor Ort abwickeln, von Anfang an mit einbezogen“, heißt es in dem Papier.
Ob Bedarf an Härtefallregelungen besteht, will das Ministerium noch prüfen. Ausnahmen sieht das Papier nur für nichtkommerzielle Organisationen wie Amateur-Sportvereine und Wohltätigkeitsorganisationen vor.
Das geht aus dem Eckpunktepapier nicht hervor. Medienberichten zufolge könnte sie schon 2027 eingeführt werden.
Nein. Bargeld soll als gesetzliches Zahlungsmittel erhalten bleiben, so das BMF. Dies werde in der kommenden EU-Bargeldverordnung gesetzlich noch stärker verankert. Bürger sollten jedoch zukünftig selbst entscheiden können, ob sie Zahlungen bar oder digital leisten.
Das BMF-Eckpunktepapier ist kein Gesetzentwurf. Bevor eine Pflicht zur digitalen Bezahloption eingeführt wird, muss das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf vorlegen, über den Bundestag und Bundesrat entscheiden. In dem Gesetzgebungsverfahren sind jederzeit Änderungen möglich.
Handwerksbetriebe, die Kartenzahlungen bisher ausschließen oder erst ab einer bestimmten Grenze akzeptieren, sollten das Gesetzgebungsverfahren im Blick behalten:
Betriebe sollten sich jedoch darauf einstellen, dass die Pflicht zur digitalen Bezahloption kommt. Denn es geht nicht nur um mehr Wahlfreiheit für Bürger beim Bezahlen. Es geht auch um die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Geldwäsche.

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