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SOKA BAU

Urteil: Rohrreiniger muss SOKA-BAU-Beiträge nachzahlen

Das Bundesarbeitsgericht entscheidet: Ein Rohrreiniger soll fast 100.00 Euro an die SOKA BAU nachzahlen. Für wen gilt das – und wie viel kostet es?

3 Min.03.11.2026, 16:38 Uhr (Aktualisiert am 04.11.2026, 14:37 Uhr)
Von
Jörg Wiebking
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Abflussrohr mt Geld
Eine Ausnahme von der SOKA-Pflicht gilt, wenn SHK-Fachkräfte die Arbeiten ausführen oder anleiten. Guido Grochowski - stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Urteil: Rohrreiniger muss SOKA-BAU-Beiträge nachzahlen. In: /recht/urteil-rohreiniger-muss-soka-bau-beitraege-nachzahlen, 03.11.2026, /recht/urteil-rohreiniger-muss-soka-bau-beitraege-nachzahlen (abgerufen am: 04.11.2026)

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Auf einen Blick

Rohrreinigungsarbeiten sind eine SOKA-pflichtige Tätigkeit. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Daher kann die SOKA BAU von solchen Betrieben Beiträge bis zu drei Jahre rückwirkend fordern: aktuell bis 19,8 Prozent des Bruttolohns.

Doch nicht jeder Betrieb fällt unter die Regelung. Welche Ausnahmen gelten, weiß eine Juristin.

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Jörg Wiebking
Jörg Wiebking

Freier Autor für Betriebsführung, Recht und Steuern & Finanzen

Führt ein Handwerksbetrieb überwiegend Rohrreinigungen in Gebäuden aus, muss er Beiträge an die Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA BAU) zahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Doch nicht jeder Rohreinigungsbetrieb ist betroffen, erklärt die Wiesbadener Rechtsanwältin Ingrid Claas.

Wer ist die SOKA BAU? 

Die SOKA BAU ist eine Einrichtung der Tarifvertragsparteien. Sie verwaltet die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse sowie die Zusatzversorgungskasse der Bauwirtschaft. Welche Tätigkeiten beitragspflichtig sind, regelt der Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Laut VTV beträgt der Beitragssatz 19,8 Prozent des Bruttolohns gewerblicher Arbeitnehmer, davon 14,7 Prozent für das Urlaubsverfahren. In Ostdeutschland gelten noch niedrigere Sätze, die bis 2029 ebenfalls auf 19,8 Prozent steigen.

Das Urteil: Keine Fachkräfte = Beitragspflicht

Ein Betrieb mit vier gewerblichen Mitarbeitern und zwei Angestellten führte überwiegend Kanal- und Rohrreinigungen aus, aber auch Sanierungsarbeiten. 2021 teilte die SOKA BAU dem Betrieb mit, dass er SOKA-pflichtig ist. Daher sollte er rückwirkend für vier Jahre SOKA-Beiträge zahlen: rund 136.000 Euro.

Rohrreinigung sei keine Bauleistung, hielt der Betrieb dagegen und weigerte sich zu zahlen. Das Bundesarbeitsgericht entschied jedoch anders: Der Betrieb muss für drei Jahre rund 98.000 Euro zahlen. Forderungen darüber hinaus sind verfallen.

Die Begründung des Gerichts:

  • Der VTV gilt für Betriebe, die überwiegend bauliche Leistungen einschließlich Instandhaltung erbringen.
  • Rohrreinigungen innerhalb von Gebäuden zählen als Instandhaltung, da sie die Funktionsfähigkeit und Nutzbarkeit des Bauwerks wiederherstellen.
  • Der Einsatz von bautypischem Werkzeug wie Fräsen und Druckluftpistolen spricht für eine bauliche Tätigkeit.

Eine Ausnahme, wie sie für SHK-Betriebe möglich ist, sah das Gericht in diesem Fall nicht:

  • Zwar sind Installateur- und Heizungsbauerarbeiten vom VTV ausgenommen, und Rohrreinigungen können Tätigkeiten dieses Gewerks sein.
  • Die Ausnahme greift jedoch nur, wenn Fachkräfte die Arbeiten ausführen oder anleiten. Dies konnte der Betrieb nicht nachweisen. (Urteil vom 20. Mai 2026, Az. 10 AZR 147/25)

Wie viel erstattet die SOKA – wie teuer wird es wirklich? 

Potrträt Ingrid Claas
„Im Durchschnitt erstattet die SOKA den Betrieben zwei Drittel der bezahlten Beiträge als Urlaubsvergütung“, sagt Rechtsanwältin Ingrid Claas. Petra A. Killick - Fotografie

Sind alle Rohrreinigungsbetriebe von hohen Nachforderungen bedroht? Nein, sagt Claas. „In jedem Fall muss genau geprüft werden, was gearbeitet wurde und ob eine Ausnahme greift.“

Außerdem falle die finanzielle Belastung deutlich geringer aus, als das Urteil suggeriert. Denn die SOKA-Forderung beinhaltet auch Beiträge zur Urlaubskasse. Gewährten Urlaub muss die SOKA ihren Betrieben jedoch vergüten: „Im Durchschnitt erstattet die SOKA den Betrieben zwei Drittel der bezahlten Beiträge wieder“, so Claas.

Wann sind Rohrreiniger nicht SOKA-pflichtig? 

„Im entschiedenen Fall führte der Betrieb zu 65 Prozent die Beseitigung von Verstopfungen und Sanierungsarbeiten aus, die als baulich gelten“, sagt Claas. Wesentlich sei immer, ob ein Eingriff in das Mauerwerk erfolgt. „Fräsarbeiten waren schon immer baulich, auch wenn sie für die Inspektion der Rohre erforderlich waren“, sagt die Rechtsanwältin.

Demnach wäre ein Großteil der Rohrreiniger SOKA-pflichtig. Doch es gebe Ausnahmen, sagt Claas:

  • Reine Inspektionen: Kamerafahrten durch Rohre gelten nicht als Reinigung. Erst wenn ein Betrieb Rohre davor oder danach fräst oder saniert, könnte die Beitragspflicht greifen, sagt die Juristin.
  • Andere Schwerpunkte: Auch wenn der Anteil anderer, nicht baulicher Leistungen über 50 Prozent liegt, würden Betriebe als Mischbetrieb nicht unter die SOKA-Pflicht fallen.
  • SHK-Fachkräfte: Führen SHK-Gesellen die Arbeiten aus oder leiten sie an? Auch das wäre ein Ausnahmegrund, da Rohreinigungsarbeiten Teil der SHK-Ausbildung und SHK-Tätigkeit sind. In solchen Fällen spielt es laut Claas auch keine Rolle, wie hoch der zeitliche Anteil der Rohrreinigung an der Arbeitszeit ist. Es sei jedoch gut, wenn der Betrieb als SHK-Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen ist.

Tipp: Wer Post von der Soka Bau erhält, sollte einen spezialisierten Anwalt konsultieren. SHK-Betriebe können sich an ihre Innung wenden, so Claas. Die Mitgliedschaft kann vor künftigen Forderungen schützen, jedoch nicht rückwirkend.

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