Das Bundesarbeitsgericht entscheidet: Ein Rohrreiniger soll fast 100.00 Euro an die SOKA BAU nachzahlen. Für wen gilt das – und wie viel kostet es?
Führt ein Handwerksbetrieb überwiegend Rohrreinigungen in Gebäuden aus, muss er Beiträge an die Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA BAU) zahlen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Doch nicht jeder Rohreinigungsbetrieb ist betroffen, erklärt die Wiesbadener Rechtsanwältin Ingrid Claas.
Ein Betrieb mit vier gewerblichen Mitarbeitern und zwei Angestellten führte überwiegend Kanal- und Rohrreinigungen aus, aber auch Sanierungsarbeiten. 2021 teilte die SOKA BAU dem Betrieb mit, dass er SOKA-pflichtig ist. Daher sollte er rückwirkend für vier Jahre SOKA-Beiträge zahlen: rund 136.000 Euro.
Rohrreinigung sei keine Bauleistung, hielt der Betrieb dagegen und weigerte sich zu zahlen. Das Bundesarbeitsgericht entschied jedoch anders: Der Betrieb muss für drei Jahre rund 98.000 Euro zahlen. Forderungen darüber hinaus sind verfallen.
Die Begründung des Gerichts:
Eine Ausnahme, wie sie für SHK-Betriebe möglich ist, sah das Gericht in diesem Fall nicht:

Sind alle Rohrreinigungsbetriebe von hohen Nachforderungen bedroht? Nein, sagt Claas. „In jedem Fall muss genau geprüft werden, was gearbeitet wurde und ob eine Ausnahme greift.“
Außerdem falle die finanzielle Belastung deutlich geringer aus, als das Urteil suggeriert. Denn die SOKA-Forderung beinhaltet auch Beiträge zur Urlaubskasse. Gewährten Urlaub muss die SOKA ihren Betrieben jedoch vergüten: „Im Durchschnitt erstattet die SOKA den Betrieben zwei Drittel der bezahlten Beiträge wieder“, so Claas.
Tipp: Wer Post von der Soka Bau erhält, sollte einen spezialisierten Anwalt konsultieren. SHK-Betriebe können sich an ihre Innung wenden, so Claas. Die Mitgliedschaft kann vor künftigen Forderungen schützen, jedoch nicht rückwirkend.

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