Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung die Sonn- und Feiertagsarbeit reformieren. Doch bislang ist nichts passiert. Welche Lösung fordert das Bäckerhandwerk?
Die Bundesregierung will die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks stärker in den Mittelpunkt rücken – das ist eines der Ergebnisse der Kabinettsklausur in Neuhardenberg. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) begrüßt das Signal. „Jetzt müssen aus den Ankündigungen aber konkrete Entlastungen und Gesetzesvorlagen werden“, fordert ZV-Präsident Roland Ermer. Die Betriebe bräuchten bessere Rahmenbedingungen und zügige, verlässliche Entscheidungen dafür.
Ermer stellte auch klar, was aus Sicht des Bäckerhandwerks besonders wichtig ist: die Reform der Sonn- und Feiertagsarbeit. Diese hatten Union und SPD 2025 im Koalitionsvertrag vereinbart. Dem Papier zufolge wollen die Regierungsparteien den Ausnahmekatalog nach § 10 Arbeitszeitgesetz für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung um das Bäckereihandwerk erweitern.
Dazu sagt der ZV-Präsident: „Das Handwerk hat lange genug gewartet. Jetzt muss beim Sonntagsbacken endlich geliefert werden.“ Er hat auch konkrete Vorstellungen zum weiteren Vorgehen: „Wir erwarten, dass das Arbeitsministerium noch in diesem Herbst einen Entwurf
Aktuell dürfen Arbeitnehmer laut Arbeitszeitgesetz „an Sonn- und Feiertagen in Bäckereien und Konditoreien für bis zu drei Stunden mit der Herstellung und dem Austragen oder Ausfahren von Konditorwaren und an diesem Tag zum Verkauf kommenden Bäckerwaren beschäftigt werden“. Laut ZV benachteiligt diese Begrenzung Handwerksbäckereien im Wettbewerb mit Tankstellen, Backshops und anderen Verkaufsstellen.
Dem Verband zufolge birgt die Regelung aber noch ein weiteres Problem: Sie setze den Betrieben enge Grenzen bei der Vorbereitung der Produktion für die Folgetage. Viele Backwaren – zum Beispiel Sauerteigbrote – müssten bereits am Sonntag hergestellt, vorbereitet oder ausgeliefert werden, damit sie am Montagmorgen frisch zur Verfügung stehen.
“Wir fordern einen flexiblen Arbeitszeitrahmen von bis zu acht Stunden für die Herstellung und das Ausliefern von Backwaren an Sonn- und Feiertagen und die Zulassung der Herstellung an Sonn- und Feiertagen auch für die Folgetage.”

„Wir fordern einen flexiblen Arbeitszeitrahmen von bis zu acht Stunden für die Herstellung und das Ausliefern von Backwaren an Sonn- und Feiertagen und die Zulassung der Herstellung an Sonn- und Feiertagen auch für die Folgetage“, so Ermer. Er weist darauf hin, dass es ihm nicht um eine Aushöhlung des Sonntagsschutzes gehe, sondern um eine zeitgemäße und wettbewerbsneutrale Regelung. „Die Drei-Stunden-Grenze reicht bei weitem nicht mehr aus und verschafft industriellen Anbietern einen Wettbewerbsvorteil“, sagt der ZV-Präsident.
Für das Ende des „Sonntagsbackverbots“ hatte sich im Sommer auch Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), stark gemacht. Der ehemalige Brotbotschafter hatte ebenfalls auf den Koalitionsvertrag verwiesen und von der Regierung gefordert: „Bitte umsetzen“. Mehr dazu lesen auf handwerk.com im Beitrag „Handwerk fordert Ende des „Sonntagsbackverbots‘“.

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