Eine KI zu fragen, ist günstig und oft ermutigend. Vor Gericht sollten sich Arbeitgeber aber aus guten Gründen nicht auf Künstliche Intelligenz verlassen.
„Super Idee!“ oder „Das klingt nach einem interessanten Projekt!“ – so oder ähnlich beginnen oft die schmeichelnden Antworten von KI-Chatbots wie ChatGPT oder Claude. Als unterstützende Assistenten geben sie in der Regel ermutigendes Feedback – doch dem sollten Arbeitgeber nicht unbedingt folgen, warnt Rechtsanwältin Claudine Gemeiner. Zum Beispiel, wenn vor dem Arbeitsgericht KI statt eines Anwalts zurate gezogen wird.
„In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht brauchen die Prozessbeteiligten keinen Anwalt. Sie können sich selbst vertreten“, sagt Gemeiner. Sie hat beobachtet, dass viele Parteien sich deshalb von einer KI beraten und auch komplette Schriftsätze anfertigen lassen. Das birgt aus ihrer Sicht drei Probleme für Arbeitgeber.
„Wir erleben eine regelrechte Flut an Klagen vor dem Arbeitsgericht“, sagt Gemeiner. Durch den einfachen Zugang zu generativer KI könnten schnell strukturierte Texte, formell wirkende Schriftsätze und scheinbar juristisch fundierte Argumentationslinien erstellt werden.
Damit sinkt die Schwelle zur Klage: „Wer früher eine Kündigung oder Abmahnung eher hingenommen hat, weil er sich einen Anwalt nicht leisten konnte und sich allein überfordert sah, kann es jetzt mithilfe der KI zumindest mal versuchen“, erklärt die Anwältin. Für Arbeitgeber bedeutet das, dass auch rechtlich einwandfreie Sanktionen zunehmend angezweifelt werden.
Arbeitgeber müssen also häufiger mit Prozessen vor dem Arbeitsgericht rechnen. Ist es dann eine gute Idee, selbst KI zu nutzen, um nicht Zeit und Geld für eine Klageerwiderung aufzuwenden? „Ich kann davon nur dringend abraten“, betont Gemeiner. Denn: „In den Antworten stecken Fehler“, warnt sie. „GenAI nimmt keine zuverlässige Rechtsprüfung vor, sondern erzeugt in erster Linie sprachlich plausible Antworten.“ So kann eine KI Fakten erfinden, etwa Paragrafen und Urteile zitieren, die es gar nicht gibt. „Für einen juristischen Laien ist das kaum überprüfbar“, sagt Gemeiner.
Damit lauern in einer KI-generierten Klageerwiderung gleich zwei Fallen:
„Viele KI-Systeme funktionieren als zuvorkommende Assistenten“, sagt Gemeiner. Die Folge sei eine gefährliche Überbestätigung. „Ich erhalte von der KI eine sprachlich sehr überzeugende Bestätigung meiner Sichtweise“, beschreibt sie das Problem. Das könne dazu führen, dass durch den KI-Einsatz der eigentliche Sachverhalt aufgebauscht wird: „Aus einem Missverständnis im Arbeitsverhältnis kann dann laut KI eine schwerwiegende Vertragsverletzung werden, die vermeintlich abgemahnt werden kann oder eine Kündigung rechtfertigt, obwohl dies tatsächlich rechtlich nicht der Fall ist.“
Hinzu kommt, dass diese Überbestätigung Vergleiche ohne Prozess deutlich erschweren kann. „Wer durch GenAI den Eindruck erhält, über einen rechtlich wasserdichten Anspruch zu verfügen, lehnt unter Umständen Vergleichsangebote ab, sodass ein Gerichtstermin stattfinden muss und das Verfahren in die Länge gezogen wird“, warnt Gemeiner. Am Ende steht möglicherweise eine Niederlage vor Gericht, das etwa eine Kündigung für unwirksam hält. Damit kämen auf den Arbeitgeber hohe Kosten zu, etwa durch nachzuzahlende Löhne.

Hinzu kommt, dass diese Überbestätigung Vergleiche ohne Prozess deutlich erschweren kann. „Wer durch GenAI den Eindruck erhält, über einen rechtlich wasserdichten Anspruch zu verfügen, lehnt unter Umständen Vergleichsangebote ab, sodass ein Gerichtstermin stattfinden muss und das Verfahren in die Länge gezogen wird“, warnt Gemeiner.
Am Ende steht möglicherweise eine Niederlage vor Gericht, das etwa eine Kündigung für unwirksam hält. Damit kämen auf den Arbeitgeber hohe Kosten zu, etwa durch nachzuzahlende Löhne.
“KI kann als Formulierungshilfe dienen, aber keine Rechtsberatung ersetzen”
Auch wenn es verlockend erscheint – geht es um arbeitsrechtliche Fragen, sollten Arbeitgeber keiner KI vertrauen, sondern einen Anwalt zu Hilfe holen, rät Gemeiner. „Das Arbeitsrecht ist stark durch Fristen, Darlegungslasten, Beweisfragen, Streitgegenstände und prozessuale Anforderungen geprägt“, sagt sie. Schon ein formaler Fehler könne die Erfolgsaussichten im schlimmsten Fall zunichtemachen.
Auch wenn ein ehemaliger Mitarbeiter Sie mit Schriftsätzen oder anderen Forderungen bombardiert, sollten Sie einen Anwalt konsultieren, damit alles auf Stichhaltigkeit geprüft werden kann. „KI kann als Formulierungshilfe dienen, aber keine Rechtsberatung ersetzen“, betont die Anwältin.
Gleichzeitig rät sie Arbeitgebern, eine mögliche außergerichtliche Einigung nicht aus den Augen zu verlieren, um Streitigkeiten schnell zu beenden. „Durch die vielen Klagen verzögern sich auch die Gütetermine bei Gericht, die vor den Prozessen stattfinden“, berichtet sie. „Eine Einigung kann aber jederzeit auch außerhalb des Gerichtes erfolgen.“

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