Keine Sicherheiten, kein Kredit? Oft helfen die Förder- und Bürgschaftsbanken von Bund und Ländern mit Bürgschaften und Risikoübernahmen. Ein anderes Problem müssen Unternehmer jedoch selbst lösen.
Fehlende Sicherheiten zählen für viele Betriebe zu den größten Hindernissen bei Kreditanträgen. Immer mehr Mittelständler vermeiden laut einer aktuellen KfW-Umfrage die Kreditaufnahme. 28 Prozent der Betriebe nennen als einen Grund dafür „hohe Anforderungen an Sicherheiten“.
Abschrecken lassen sollten sich Handwerker davon nicht. Die Förder- und Bürgschaftsbanken von Bund und Ländern bieten Hilfen: Förderdarlehen mit Risikoübernahme und Bürgschaften sollen Unternehmen und Gründern den Kreditzugang ohne eigene Sicherheiten erleichtern.
Früher hieß die Risikoübernahme „Haftungsfreistellung“. Der Begriff findet sich nicht mehr in den Kredit- und Bürgschaftsprogrammen. Denn tatsächlich übernehmen die Institute das Risiko eines Kreditausfalls für die Hausbanken. Dadurch haben die Hausbanken werthaltige Sicherheiten und können eher Kredite vergeben, auch wenn Betriebe oder Inhaber keine oder wenige Sicherheiten haben.
Das Startgeld der KfW ist ein Kreditprogramm für Gründer und Jungunternehmer in den ersten fünf Jahren. Die Obergrenze liegt bei 200.000 Euro. Die KfW übernimmt 80 Prozent des Risikos, die Hausbank trägt die verbleibenden 20 Prozent.
Mit dem Kredit können Handwerker die Gründung und Erweiterungsinvestitionen in den ersten fünf Jahren finanzieren. Auch für den Betriebsmittelbedarf gibt es das Startgeld: Hier liegt die Obergrenze bei 80.000 Euro, mit denen die Betriebe arbeiten können.
„Neben der Risikoübernahme gibt es beim Startgeld einen Zinssatz unabhängig vom Rating“, berichtet Cord-Christian Körner, Betriebsberater und Finanzierungsexperte der Handwerkskammer Oldenburg. Das sei ein weiterer Vorteil für Gründer und junge Unternehmen, deren Rating meist noch nicht so gut ist.

Der Förderkredit Gründung und Nachfolge der KfW ist vor allem für Handwerker interessant, die einen Betrieb übernehmen wollen. Die KfW finanziert bis zu 35 Prozent der Investitionssumme, maximal jedoch 500.000 Euro.
Die Besonderheit: Mit diesem gemeinsamen Produkt nehmen KfW und die Bürgschaftsbanken der Länder den Hausbanken 100 Prozent des Risikos ab. „Das ist praktisch ein Eigenkapital-Ersatz“, betont Körner. „Das ist besonders wichtig, wenn einem Nachfolger Eigenkapital und Sicherheiten fehlen – was bei einer Betriebsübernahme oft ein Problem ist.“
Selbst bei größerem Kapitalbedarf hilft das Programm. Körner erklärt das an einem Beispiel: Ein Handwerker ohne Eigenkapital und Sicherheiten will einen Betrieb für 600.000 Euro übernehmen. Also vergibt die Hausbank zwei Kredite:
Auch die Förderbanken vieler Länder bieten Hilfe bei fehlenden Sicherheiten.
So gibt es etwa in Niedersachsen das Programm „Mikrostarter“, ein Darlehen von 5.000 bis 40.000 Euro ohne Sicherheiten. Den Mikrostarter können junge Betriebe bis fünf Jahre nach Gründung direkt bei der NBank beantragen. „Das ist das einzige Programm, bei dem die Förderbank den Kredit ohne Hausbank und ohne Sicherheiten vergibt“, berichtet Körner. Betriebe können damit Ausgaben finanzieren, die im Zusammenhang mit der Gründung oder Erweiterung ihres Unternehmens stehen. Dazu zählen unter anderem Investitionen und Betriebsmittel.
Hilfe bei der Besicherung bieten zudem die Bürgschaftsbanken der Bundesländer. Zwei Beispiele:
Von einem Problem befreien die Förderbanken jedoch nicht: Banken wollen Zahlen sehen, bevor sie entscheiden. Planzahlen müssen die Tragfähigkeit des Konzepts belegen, Jahresabschlüsse und aktuelle BWA die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers.
„Wer sein Vorhaben gut durchdacht hat, mit Zahlen belegen und überzeugend präsentieren kann, der hat gute Chancen auf einen Kredit – selbst bei fehlenden Sicherheiten“, sagt Körner.
Völlig aus der Haftung raus sind Unternehmer trotz Risikoabsicherung durch Förder- und Bürgschaftsbanken aber nie. „Es geht bei der Förderung immerhin um Steuergelder“, betont Körner. Das bedeutet: Wer über eigenes Kapital und Sicherheiten verfügt, muss beides einbringen, falls nicht zwingende Gründe dagegensprechen. Zudem verlangen die Banken in der Regel eine selbstschuldnerische Bürgschaft: Unternehmer haften dadurch privat – selbst dann, wenn es um die Finanzierung einer GmbH geht.

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