Noch wird die Zukunft des Minijobs in der Politik diskutiert. Doch bis zu einer Entscheidung gilt weiter: Steigt der Mindestlohn, steigt die Verdienstgrenze.
2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro auf 14,60 Euro pro Stunde. Damit ändert sich auch die Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung, die Minijobs.
Bis 31. Dezember 2026 gilt:
Ab 1. Januar 2027 gilt dann:
Seit 2022 ist die Verdienstgrenze dynamisch. Bei jeder Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns steigt also automatisch die Minijob-Grenze. Das Sozialgesetzbuch gibt dabei vor, wie sie berechnet wird, und legt dabei eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden zugrunde.
Geringfügigkeitsgrenze = (Mindestlohn x 130) / 3. Das Ergebnis wird dann auf volle Euro gerundet.
Damit lässt sich auch die Minijob-Grenze ermitteln, die ab 1. Januar 2027 gilt:
14,60 Euro Mindestlohn x 130 / 3 = 632,67 Euro im Monat. Gerundet ergibt das also 633 Euro im Monat.
Ob es tatsächlich zu dieser Lohnerhöhung kommt, ist indes noch offen. Die Zukunft der Minijobs wird kritisch diskutiert, seit im Sommer die sogenannte Rentenkommission vorschlug, ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Damit müssten Minijobber in alle gesetzlichen Versicherungen einzahlen und für Arbeitgeber entfiele die pauschale Versteuerung.

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