Wieviel Förderung gibt es jetzt beim Heizungstausch im Einfamilienhaus? Ein neuer Förderrechner vom ZVSHK liefert Antworten – für Betriebe und Kunden.
Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderregeln beim Heizungstausch, denn der Bund hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgelegt.
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) bietet auf seiner Website jetzt einen Online-Rechner zur neuen Bundesförderung an. Er soll Betrieben und Kunden helfen, die wahrscheinliche Förderhöhe zu berechnen und zu prüfen, was alternativ die steuerliche Förderung nach §35c Einkommensteuergesetz bringt. Nach Angaben des Verbandes liefert das Tool Ergebnisse für die Heizungsmodernisierung im selbst genutzten Eigenheim.
Damit der Förderrechner Ergebnisse liefern kann, müssen Nutzer einige Fragen beantworten. Zum Beispiel:
Was soll gefördert werden: ein Wärmepumpe, eine Biomasseheizung, Solarthermie oder der Anschluss an ein Gebäude- beziehungsweise Fernwärmenetz?
Wer beim Rechner alle erforderlichen Daten eingibt, erhält innerhalb weniger Sekunden das Förderergebnis. Das Tool berechnet die voraussichtliche Förderung im Rahmen der BEG-Förderung. Zudem zeigt es auch noch eine mögliche Alternative auf: Das Tool berechnet auch, welche Steuerermäßigung nach § 35c EStG möglich ist.

Laut ZVEH können die BEG-Förderung und die Steuerermäßigung nach § 35c EStG für dieselbe Maßnahme nicht kombiniert werden.
Anfang Juli 2026 hatte der Bund bekannt gegeben, dass die Heizungsförderung gekürzt wird und die Antragsstellung bei der KfW vorrübergehend gestoppt wurde. Zum 21. Juli 2026 wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) dann neu aufgelegt – mit neuen Konditionen. Der Förderhöchstbetrag liegt seither bei 28.000 Euro. Und es gibt noch eine Begrenzung: Der Zuschuss kann bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Laut der Förderbank KfW gilt für Wohngebäude bei der BEG-Heizungsförderung nun Folgendes:
Für Nichtwohngebäude gibt es ebenfalls eine BEG-Heizungsförderung. Hier gelten jedoch abweichende Konditionen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.kfw.de.

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