Die Kürzung der Heizungsförderung ist beschlossen. Das hat kurzfristige Folgen für Förderanträge bei der KfW: Wer ist vom Antragsstopp betroffen und wer nicht?
Die Anpassungen bei der Heizungsförderung sorgen für unmittelbare Folgen. Neue Vorhaben für einen Heizungstausch können vorerst nicht mehr beantragt werden. Vom 9. Juli bis 20. Juli kommt es zu einer Umstellungsphase, um „notwendige technische Anpassungen“ bei der staatlichen Förderbank KfW und dem Bundesamt Bafa vorzunehmen, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Die neuen Förderbedingungen sollen demnach am 21. Juli in Kraft treten. Ab diesem Tag könnten nur noch Anträge unter den neuen Förderbedingungen gestellt werden.
Das Ministerium teilte weiter mit, es gebe eine „Vertrauensschutzregelung“. Antragsstellende mit einer gültigen, sogenannten Bestätigung zum Antrag oder einer sogenannten technischen Projektbeschreibung, die aber noch keinen Antrag gestellt hätten, könnten während der Umstellungsphase bis 20. Juli noch Anträge zu den bisherigen Konditionen stellen. Dies sagte eine Sprecherin der KfW.
Auf der Homepage des Bundesverbands Wärmepumpe hieß es, die Bestätigung zum Antrag (BZA) selbst sei kein gültiger Förderantrag. Kunden, denen bereits eine Bestätigung zum Antrag vorliege, wurde empfohlen, einen Antrag noch heute über das KfW-Portal zu stellen. Der Verband hatte am Dienstag erklärt: „Eine Aussetzung der Antragsmöglichkeit wäre ein falsches Signal an Verbraucherinnen und Verbraucher, Fachhandwerk und alle anderen Marktteilnehmer.“
Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte zuvor grünes Licht für Änderungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude gegeben, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Teilnehmerkreisen erfuhr.
Bisher ist beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung eine staatliche Förderung bis zu 70 Prozent möglich. Der maximal erhältliche Investitionskostenzuschuss für den Heizungstausch betrug bis zu 21.000 Euro der sogenannten förderfähigen Kosten. Damit soll es schrittweise bis 2030 um mehrere Tausend Euro abwärtsgehen. Die Regierung begründet das auch mit Sparzwängen. Die Mittel kommen aus Klima- und Transformationsfonds, einem Sondertopf des Bundes.
Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte, die Bundesregierung werde Sanierungen im Gebäudebereich auf Basis der reformierten Bundesförderung weiter umfassend finanziell unterstützen. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) sagte, die Förderung werde sozial gerechter. „Wer auf Unterstützung besonders angewiesen ist, profitiert künftig stärker.“ Die Förderung werde zielgerichteter eingesetzt und leiste zugleich einen Beitrag zu einer „soliden“ Haushaltsführung.
Bei der Heizungsförderung gibt es künftig eine stärkere soziale Staffelung. Änderungen gibt es vor allem beim sogenannten Einkommensbonus.
Kritik an der Förderkürzung kommt aus dem SHK-Handwerk. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) hatte sich schon vor dem Beschluss des Haushaltsausschusses zu den Plänen der Bundesregierung geäußert: ZVSHK-Präsident Michael Hilpert zufolge kommt die Neuordnung der BEG-Förderung kurzfristig und ohne Einbindung des Handwerks, das „die Förderung in der Praxis“ umsetze. Er prognostizierte, dass es durch mehr Unsicherheit, mehr Erklärungsbedarf und noch weniger Vertrauen in die politische Verlässlichkeit geben werde. „Das belastet nicht nur die Betriebe, sondern verunsichert vor allem die Verbraucher, die vor einer Investitionsentscheidung stehen“, stellt Hilpert klar.
In einem LinkedIn-Post kritisiert Heizungsbaumeister Cehan San die „erneute kurzfristige Änderung ohne angemessene Karenz- oder Übergangszeit“. Der Unternehmer aus Oldenburg verweist darauf, dass in den vergangenen Wochen und Monaten unzählige Projekte auf Grundlage der aktuell geltenden Förderbedingungen geplant worden seien. „Jetzt müssen Betriebe, Energieberater, Banken und Kunden innerhalb weniger Tage reagieren“, schreibt San. Dem Meister zufolge sorgt das für Hektik und Verunsicherung. (dpa/aml)

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