Bundestag und Bundesrat haben das Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet: Damit löst es das Heizungsgesetz der Ampel-Regierung ab. So reagiert das Handwerk.
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD angekündigt, dass sie „das Heizungsgesetz abschaffen“ wollen, jetzt haben sie dieses Vorhaben umgesetzt: Bundestag und Bundesrat haben das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Dieses Gesetz löst zentrale Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes der Ampel-Regierung ab.
Das Gebäudeenergiegesetz der Vorgängerregierung wird häufig auch als „Heizungsgesetz“ bezeichnet. Der frühere Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hatte dieses Gesetz vorangetrieben. Es sah unter anderem eine 65-Prozent-Regelung vor: So sollte jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Durch das vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz entfällt diese Vorgabe künftig.
Nach dem neuen Gesetz können nun weiterhin auch Öl- und Gasheizungen eingebaut werden. Voraussetzung für den Einbau und Weiterbetrieb ist allerdings, dass die Öl- und Gasheizungen schrittweise einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen.
Geplant ist eine „Bio-Treppe“, mit der Gas oder Öl schrittweise ein verbindlicher Bioanteil beigemischt werden soll. Für neu eingebaute Heizungen gilt laut Gebäudemodernisierungsgesetz folgende Staffelung:
Außerdem soll für bestehende Heizungen ab 2028 an eine „Grüngas-Quote“ beziehungsweise „Grünöl-Quote“ eingeführt werden. Diese soll zunächst in Höhe von bis zu einem Prozent starten – weitere Details zur Umsetzung sind bislang noch unklar. Die Bundesregierung hat aber angekündigt, dass sie bis zum 21. Dezember 2026 die Details zur „Grüngas-Quote“ in einem gesonderten Gesetz festlegen will. Ziel sei, ab dem Jahr 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen.
Ein weiterer Punkt der jetzt beschlossenen Reform betrifft die Aufteilung der Betriebskosten zwischen Mietern und Vermietern. Demnach sollen bestimmte Kosten künftig hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Damit will der Bund Vermieter vor überhöhten Nebenkosten infolge des Einbaus einer unwirtschaftlichen Heizung schützen.
Zum Gesetzesbeschluss gibt es erste Reaktionen aus dem Handwerk: Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt, dass das Gebäudemodernisierungsgesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet wurde und damit nach langer Diskussion „endlich Klarheit“ schafft.
Kritisch sieht der Verband jedoch, dass das Gesetz vor allem auf Heizungs- und Anlagentechnik setzt. „Wer einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen will, sollte auf einen integrierten Ansatz setzen und auch die Gebäudehülle in den Blick nehmen“, sagt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Energie, die durch gute Dächer, Fassaden und Fenster gar nicht erst gebraucht wird, müsse später weder erzeugt noch gespeichert oder transportiert werden.
Weitere Kritik übt Pakleppa an der kurzfristigen Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Diese hatte die Regierung vor dem Beschluss des Gebäudemodernisierungsgesetz ebenfalls auf den Weg gebracht und damit die Bundesförderung kurzfristig gekürzt. Das sei, das „falsche Signal“, kommentiert der ZDB-Hauptgeschäftsführer die Entscheidung. Statt Investitionen anzuschieben, würden Eigentümer und Unternehmen verunsichert und durch sinkende Förderkonditionen ausgebremst. „Gerade für Mehrfamilienhäuser drohen wirtschaftlich sinnvolle Sanierungsvorhaben schwieriger umsetzbar zu werden“, prognostiziert er.
Positiv hebt Pakleppa hervor, dass der Bund die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ohne wesentliche materielle Verschärfungen umgesetzt habe.
Ähnlich wie das Baugewerbe reagiert auch der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) mit Kritik. Der Verband moniert zum Beispiel, dass mit dem GModG keine äquivalente Regelung zur bisherigen 65-Prozent-Regelung geschaffen werde und Öl- und Gasheizungen unbegrenzt weiter eingebaut werden könnten. Damit werde die „geopolitisch riskante Abhängigkeit von Öl und Gas“ nicht weiter abgebaut. Zudem seien die Auswirkungen der sogenannten „Biotreppe“ höchst unklar und die Verfügbarkeit von Biobrennstoffen sei nicht gesichert.
Zu den Neuerungen beim Gebäudemodernisierungsgesetz komme die Umstellung der BEG-zum 21. Juli 2026, die der ZVEH ebenfalls kritisiert: Aus Sicht des Verbandes schafft diese Änderung zusammen mit dem GModG Anreize, bei der Heizungserneuerung auf fossilen Energieträgern beruhende Heizungstechnologie zu setzen, weil dies kurzfristig billiger ist. „Das kann jedoch zur Kostenfalle werden“, warnt der ZVEH.
„Die kurzfristigen Entscheidungen, die BEG zu ändern und das Antragsportal zu schließen, sind kommunikativ eine Katastrophe und stellen die Glaubwürdigkeit der Förderung in Frage“, kritisiert Neuhäuser. „Viele, die sich darauf verlassen haben, bis 2029 beim Einbau einer Wärmepumpe unterstützt zu werden, haben nun das Nachsehen.“
Für den Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) ist die beschlossene Gesetzesänderung zumindest teilweise „ein Schritt in die richtige Richtung“. Positiv hebt er beispielweise die größere Praxisnähe und Technologieoffenheit hervor. Fraglich sei indes, ob es „ausreichend Biogas zu fairen Preisen geben wird“.
Die Befürchtung, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz falsche Anreize beim Heizungsaustausch setzt, teilt der Verband offenbar nicht: „Wir als Heizungshandwerk sehen keinen neuen Run auf Gasheizungen“, teilt der ZVSHK auf Anfrage von handwerk.com mit. Die Wärmepumpe habe sich als „führende Heizungstechnologie etabliert“.
Ebenso wie das Baugewerbe und der ZVEH kritisiert auch der ZVSHK den plötzlichen Stopp der Bundesförderung effiziente Gebäude und die massiven Förderkürzungen. Das habe zu großer Verunsicherung in der Branche und bei Kunden geführt. SHK-Betriebe hätten nun vor allem „mehr Beratungsaufwand, mehr Erklärungsbedarf und weniger Planungssicherheit“. Kunden hingegen würden erneut verunsichert, weil sie „Förderhöhe, Bedingungen und Fristen schwerer einschätzen“ könnten. „Das bremst Investitionsentscheidungen und erschwert laufende Verkaufsgespräche“, so der ZVSHK

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