Ein Paketbote rettet sich vor drei Hunden auf das Auto des Hundebesitzers. Dabei seien Schäden entstanden, klagt dieser und will Schadenersatz. Zu Recht?
Der Fall: Eine Schrecksituation für alle, die an Kundentüren klingeln: Die Haustür öffnet sich und heraus stürzen drei große Hunde. So erging es einem Paketzusteller in München. Ihm rannten aus dem Haus zwei Dalmatiner und ein Mischlingshund aufgeregt bellend entgegen. Der Mann bekam Angst und sprang auf den Porsche des Haus- und Hundebesitzers, um sich vor den Tieren in Sicherheit zu bringen.
Dabei seien Kratzer und Beulen am Auto entstanden, monierte der Hausbesitzer gegenüber dem Arbeitgeber des Zustellers. Doch weder das Unternehmen noch der Zusteller selbst wollten den angeblich entstandenen Schaden in Höhe von mehr als 2.700 Euro bezahlen. Der Autobesitzer klagte.
Das Urteil: Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Schon bei der Beweisaufnahme hatten die Richter Zweifel daran, dass die auf Bildern gezeigten Schäden tatsächlich von dem Vorfall stammten. Sie waren erst Monate nach dem Vorfall entstanden. Gleichzeitig waren noch weitere Schäden zu erkennen. Der Autobesitzer konnte auf Nachfrage nicht konkret erklären, wann welcher Schaden genau entstanden sei. Das Gericht war daher nicht davon überzeugt, dass der Paketbote überhaupt Kratzer und Beulen verursacht hatte.
Doch selbst wenn, hätte er oder sein Arbeitgeber nicht zahlen müssen, betonten die Richter. Denn das Verhalten der Hunde sei ausschlaggebend für den Sprung aufs Auto gewesen. Deshalb treffe den Hundebesitzer eine Mitschuld, entschied das Gericht. Dass die Tiere nicht aggressiv waren, spiele keine Rolle. Es reiche aus, wenn das tierische Verhalten, wie in diesem Fall, eine Schreckreaktion auslöse, so die Richter. Die Flucht des Paketboten sei nachvollziehbar, weil er eine schnelle Barriere zwischen sich und den Hunden habe schaffen wollen. Der Hundebesitzer hingegen hätte seine Hunde besser unter Kontrolle haben müssen. (Urteil vom 12. Februar 2026, Az. 223 C 6838/25)

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