Bundestag und Bundesrat haben Milliarden-Einsparungen bei den Gesundheitsausgaben beschlossen, die höhere Krankenkassenbeiträge verhindern sollen.
Der Bundestag hat das umstrittene Sparpaket der schwarz-roten Koalition für stabile Krankenkassenbeiträge beschlossen. Für das Gesetz stimmten 318 Abgeordnete, es gab 284 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Auch der Bundesrat hat das Sparpaket inzwischen gebilligt.
Es sieht Milliarden-Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und Pharmabranche vor – aber auch höhere Zuzahlungen und Einschnitte für Versicherte. Dies soll die gesetzlichen Krankenkassen im kommenden Jahr in Milliardenhöhe entlasten und neue Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte zuvor in der Debatte: „Alle Beteiligten im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag, denn alle profitieren auch langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung.“ Die Lage der Kassen sei dramatisch und erlaube keinen Aufschub. Ohne die Reform drohe 2027 eine Beitragserhöhung von einem Prozentpunkt. Daher gelte: „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.“
Von der Opposition kam Kritik. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte, das mit heißer Nadel gestrickte Gesetz schone die eigentlichen Kostentreiber. „Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte und verratene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.“ Linke-Fraktionschefin Heidi Reichinnek sagte: „Sie gefährden mit diesem Gesetz Menschenleben.“ Und Nicole Hess (AfD) sagte: „Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung.“
Warken hatte das Sparziel für 2027 angesichts zuletzt rasanter steigender Ausgaben noch auf 18,8 Milliarden Euro heraufgesetzt. Die neue Lücke werde mit dem nun vorliegenden Entwurf geschlossen, sagte sie. Inwiefern auch noch ein etwas größerer Puffer für Unwägbarkeiten geschaffen wird, war zunächst unklar.
“Der Gesetzgeber geht mit einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik zwar in die richtige Richtung, was jedoch angesichts der Finanzlage nicht ausreicht.”
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert, dass das vom Bundestag beschlossene Beitragssatzstabilisierungsgesetz „deutlich hinter dem Notwendigen“ zurückbleibe. „Der Gesetzgeber geht mit einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik zwar in die richtige Richtung, was jedoch angesichts der Finanzlage nicht ausreicht“, erklärt ZDH-Präsident Jörg Dittrich.
Er verwies darauf, dass der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ohne Reform im kommenden Jahr eine Deckungslücke von 15,3 Milliarden Euro drohe und dass bis 2030 sogar 40,4 Milliarden Euro fehlen würde. Diese Berechnungen hatte die FinanzKommission Gesundheit im Frühjahr vorgelegt und der Bundesregierung 66 Vorschläge zur Reform der GKV gemacht. Laut Dittrich sei es daher unverständlich, dass die nun beschlossenen Entlastungsmaßnahmen hinter den Empfehlungen zurückbleiben.
Er verwies darauf, dass das Gesetz Einsparungen in Höhe von 16,3 Milliarden Euro vorsehe, die Kommission bis 2027 aber Einsparpotenzial von mehr als 42 Milliarden Euro errechnet habe. Aus Sicht des ZDH-Präsidenten gehen zwar einzelne Reformmaßnahmen in die richtige Richtung – wie zum Beispiel die Begrenzung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehegatten. „Die Politik muss jedoch das gesamte Potenzial für Beitragssenkungen ausschöpfen“, fordert er.
Das Beitragsstabilisierungsgesetz könne nur der Auftakt zu weiteren Reformen sein. Dittrich stellte auch klar, was das Handwerk jetzt erwartet: „Die Koalitionsparteien müssen zügig ein zweites Reformpaket für Rente, Gesundheit und Pflege vorlegen, um die Lohnzusatzkosten von aktuell 43 Prozent wenigstens wieder auf 40 Prozent zu senken.“ Nur mit einer effizienten Organisation der soz und einer fairen lasse sich Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum im personalintensiven Handwerk dauerhaft sichern.
Der Gesetzentwurf war vor dem Beschluss im Bundestag in mehreren Punkten verändert worden. Dabei wurden Belastungen für Versicherte teils abgemildert. So werden die Zuzahlungen von mindestens fünf und höchstens zehn Euro für Medikamente auf 7,50 bis 15 Euro angehoben. Gestrichen wurde aber, dass die Zuzahlungen danach auch jährlich angepasst werden sollen. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern wird eingeschränkt, nun aber mit weiter gefassten Ausnahmen. Erhalten bleiben soll sie etwa für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren statt unter sieben Jahren.
Für künftig nicht mehr frei mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen. Entschieden wurde auch, mehr Steuergeld bereitzustellen als zunächst vorgesehen. So soll der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro 2027 noch um 1,35 Milliarden sinken statt um zwei Milliarden Euro. Die Zahlungen des Bundes für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern werden 2027 um eine Milliarde Euro erhöht. Änderungen gab es auch bei geplanten Preisabschlägen für Pharmahersteller. (dpa/aml)

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