Sie wollen Ihre Kunden informieren, welche Pflichten Hauseigentümer bei Dachsanierungen haben? Dieser Flyer kann Ihnen bei der Aufklärungsarbeit helfen.
Betriebe, die mit Dacharbeiten beauftragt werden, können ihren Kunden jetzt mithilfe eines Flyers informieren. Er heißt: „Dacharbeiten beauftragen: Das müssen Eigentümerinnen und Eigentümer wissen“ und wurde von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) und dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) erstellt. Auf sechs Seiten haben Berufsgenossenschaft und Verband die wichtigsten Pflichten zusammengestellt, die Eigentümer bei Dacharbeiten haben. Die Broschüre enthält zudem eine Checkliste, aus der hervorgeht, was Kunden vor Beginn der Dacharbeiten erledigen müssen.
Hintergrund: BG BAU und ZVDH haben vor einiger Zeit die Initiative „Sicher auf dem Dach“ gestartet. In diesem Zusammenhang weisen sie aktuell darauf hin, dass Eigentümerinnen und Eigentümer bei Dacharbeiten zum Beispiel folgende Pflichten haben:
“Gerade kleinere oder vermeintlich schnelle Arbeiten werden häufig unterschätzt.”
Die Pflichten der Eigentümer gelten laut Berufsgenossenschaft und Verband sowohl bei Wartungsarbeiten, Reparaturen und Instandsetzungen. Sie empfehlen Fachbetrieben daher, die Eigentümerinnen und Eigentümer frühzeitig über besondere Gefahren zu informieren – zum Beispiel über Lichtkuppeln, Dachfenster oder Solaranlagen. BG BAU und ZVDH stellen aber auch klar, dass Unternehmen für die sichere Ausführung der Arbeiten verantwortlich bleiben.
„Gerade kleinere oder vermeintlich schnelle Arbeiten werden häufig unterschätzt“, sagt Björn Kass, Präventionsleiter der BG BAU. Die notwendigen Schutzmaßnahmen müssten deshalb von Anfang an mitgedacht werden. „Wer notwendige Schutzmaßnahmen frühzeitig mit dem Fachbetrieb bespricht und abstimmt, schafft die Voraussetzungen für einen sicheren und reibungslosen Ablauf“, ergänzt ZVDH-Vizepräsident Felix Schneider. Das schütze die Beschäftigten und helfe zugleich, Unfälle, Verzögerungen und Haftungsrisiken zu vermeiden.

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