Mit Schutzmaßnahmen lassen sich Absturz- und Durchsturzunfälle verhindern: Baubetriebe, die solche Maßnahmen investieren, können dafür jetzt eine Förderung erhalten.
Absturz- und Durchsturzunfälle auf der Baustelle enden schlimmstenfalls tödlich: Betriebe, die in temporäre Schutzmaßnahmen investieren, können dafür jetzt finanzielle Zuschüsse beantragen. Das teilt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) mit. Gefördert werden demnach folgende Schutzmaßnahmen für Arbeiten auf Dächern, an Schalungen sowie an Lichtkuppeln und anderen nicht durchtrittsicheren Flächen.
Die neue Arbeitsschutzprämie ist nach Angaben von BG BAU und ZVDH ein Ergebnis der Initiative „Sicher auf dem Dach“. Diese hatten sie Ende 2025 gemeinsam gestartet.
„Rund zwei Drittel aller tödlichen Arbeitsunfälle im Zuständigkeitsbereich der BG BAU sind Absturz- oder Durchsturzunfälle. Besonders die Zahl der Durchstürze durch Lichtkuppeln oder Lichtbänder nimmt weiter zu“, sagt BG BAU-Hauptgeschäftsführer Michael Kirsch. Seiner Erfahrung nach wird dieses Risiko häufig unterschätzt. „Umso wichtiger ist es, diese Gefahrenstellen zu sichern, zum Beispiel mit temporären Schutzsystemen“, so Kirsch.
Absturz- oder Durchsturzunfälle treten laut BG BAU und ZVDH besonders häufig bei Dacharbeiten auf. Das sei auch der Grund, warum sie sich gemeinsam für mehr Sicherheit engagieren.
„Sichere Arbeitsbedingungen beginnen mit der richtigen Ausstattung auf der Baustelle“, sagt ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx. „Temporäre Schutzsysteme machen Arbeiten auf Dächern sicherer, sind flexibel, pragmatisch einsetzbar und vermeiden schwere Unfälle.“ Die neue Arbeitsschutzprämie unterstütze Unternehmen finanziell und stärke zugleich den Arbeitsschutz, so Marx.
Die BG BAU hat bereits Förderangebote zur Absturzprävention. Mit der neuen Arbeitsschutzprämie erweitert sie nun ihr Förderangebot. Baubetriebe können nach Angaben der Berufsgenossenschaft eine beitragsabhängige oder beitragsunabhängige Förderung erhalten. Dabei gelte Folgendes:
Weitere Infos zur Arbeitsschutzprämie „Temporäre Durchsturzsicherungen und Absturzschutzsysteme“ finden Sie unter www.bg-bau.de.

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