Der Chef oder die Chefin ist krank, die Arbeit stockt, die Kosten laufen weiter? Manche Versicherungen bieten dafür eine Absicherung. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Kranken- und Unfallversicherung sind wichtig für jeden selbstständigen Handwerker. Das Krankentagegeld und die Unfallversicherung decken die privaten Kosten während der Arbeitsunfähigkeit. Aber was ist mit den laufenden Kosten des Betriebs, wenn die Chefin oder der Chef länger ausfällt und die Arbeit deswegen ins Stocken gerät? Das Krankentagegeld wird dafür selten reichen. Eine Inhaber- oder Betriebsausfallversicherung kann den Ausfall ausgleichen.
Die Inhaber-Ausfallversicherung springt bei Arbeitsunfähigkeit des Chefs durch Unfall oder Krankheit ein und übernimmt die laufenden Kosten des Betriebs. „Diese Versicherung ist für Betriebe sinnvoll, die stark vom Inhaber abhängen“, sagt Michael Jander, unabhängiger Versicherungsberater aus Regensburg. Zwar laufen solche Betriebe in den ersten Tagen oder Wochen meist weiter, wenn der Chef arbeitsunfähig ist. Doch mit der Zeit käme es zu Problemen: Niemand trifft Entscheidungen, neue Aufträge bleiben aus, wichtige Routineaufgaben geraten ins Stocken.
„Ein längerer Ausfall führt fast zwangsläufig zu Umsatzrückgängen, während die laufenden Kosten unverändert bleiben“, so Jander. Diese Kosten deckt die Inhaber-Ausfallversicherung.

Was die Versicherung zahlt, entscheidet der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss, so Jander:
“Den Fragebogen müssen Antragsteller sorgfältig und wahrheitsgemäß beantworten, sonst riskieren sie den Verlust des Versicherungsschutzes.”
Die Zahl der Anbieter ist überschaubar, berichtet Jander. Er nennt drei Versicherungsgesellschaften, die solche Policen bieten:
Nicht zu verwechseln sind diese Policen mit Betriebsunterbrechungsversicherungen. Diese decken zwar fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn, wenn ein Betrieb stillsteht. Doch sie greifen nur bei Sachschäden, etwa durch Feuer. Ausfälle durch Krankheit oder Unfall des Betriebsinhabers sind nicht gedeckt.
Nicht jeder Unfall und nicht jede Krankheit des Betriebsinhabers ist gedeckt, betont Jander: Unter anderem seien psychische Erkrankungen, Schlaganfälle, Krampfanfälle und Verletzungen durch übermäßige Kraftanstrengung und Eigenbewegungen oft nicht gedeckt.
Zudem ist der Versicherungsantrag mit einer Gesundheitsprüfung verbunden, so Jander. „Den Fragebogen müssen Antragsteller sorgfältig und wahrheitsgemäß beantworten, sonst riskieren sie den Verlust des Versicherungsschutzes“, warnt der Versicherungsberater.
„Das ist ein ganz kleiner Markt“, sagt Jander. „Deswegen scheitert der Abschluss oft auch am Preis – oder an den Gesundheitsfragen.“ Handwerker mit typischen Vorerkrankungen würden oft keine Versicherung finden oder müssten Leistungsausschlüsse akzeptieren.
Ausgeschlossen sind auch Ausfälle durch Schwangerschaft und Mutterschutz. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums gibt es „aktuell keine Versicherung der Betriebskosten für die Zeit des Mutterschutzes“. Schwangerschaftsbedingte Krankschreibungen seien ebenfalls oft ausgeschlossen.
Deswegen hatte jüngst eine selbstständige Kosmetikerin eine Versicherungsgesellschaft verklagt: Der Ausschluss von Leistungen bei Schwangerschaft sei diskriminierend, so die Klage. Das Landgericht Hannover gab der Unternehmerin Recht und sprach ihr 6.000 Euro Entschädigung zu.
Doch nun habe das Versicherungsunternehmen Berufung gegen das Urteil eingelegt, berichtet die Rechtsanwältin Angela Heinssen aus Guderhandviertel (Niedersachsen). Heinssen vertritt die Kosmetikerin weiter vor Gericht und will mit ihr durch alle Instanzen gehen. Ihr Ziel: eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der im sogenannten Unisex-Urteil schon einmal diskriminierende Versicherungsbedingungen gekippt hatte.
Wichtiger wäre es aber, dass sich grundlegend etwas ändert, so Heinssen: „Selbstständige Frauen werden auf private Absicherung verwiesen, obwohl diese rechtlich unsicher ist. Eine verlässliche Lösung kann daher nur politisch geschaffen werden.“
Und bis dahin? Selbstständige Frauen müssten sich rechtzeitig überlegen, wie sie einen Betriebsausfall durch Schwangerschaft und Mutterschutz finanziell absichern, sagt Heinssen. Die Inhaber-Ausfallversicherung sei dafür ein gutes Instrument. Selbstständige sollten aber die Versicherungsbedingungen sorgfältig prüfen und eine Rechtsschutzversicherung in Betracht ziehen, um ihre Ansprüche durchsetzen zu können.

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