Nicht verheiratete Paare sind im Todesfall im Nachteil: Auf das Geld von der Direktversicherung fallen Einkommen- und Erbschaftsteuer an.
Ein Arbeitnehmer schließt über seinen Arbeitgeber eine Direktversicherung per Entgeltumwandlung ab. Für den Todesfall trägt er seine Lebensgefährtin als Bezugsberechtigte ein. Als der Arbeitnehmer stirbt, zahlt die Versicherung 213.402 Euro an die Lebensgefährtin aus.
Doch von dem Betrag sieht die Frau nur einen kleinen Teil, denn das Finanzamt kassiert rund 128.621 Euro Steuern:
Insgesamt zieht das Finanzamt so rund 60 Prozent der Auszahlung ein. Die Frau klagt dagegen.
Das Finanzgericht München weist die Klage ab:
Das Gericht folgte damit früheren Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH). So hatte der BFH 2017 entschieden, dass „selbst eine Gesamtbelastung von rund 60 Prozent des erworbenen Vermögens“ nicht gegen das Übermaßverbot verstößt. (Beschluss vom 22. August 2017, Az. II B 93/16)

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