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BGH-Urteil

Schufa-Auskünfte müssen Gläubiger selbst bezahlen

Sie wollen durch eine Bonitätsauskunft herausfinden, ob sich ein Rechtstreit wegen einer offenen Rechnung lohnt? Warum Sie die Kosten dann selbst tragen müssen.

2 Min.16.07.2026, 14:53 Uhr (Aktualisiert am 16.07.2026, 15:08 Uhr)
Von
Jörg Wiebking
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auge hinter lupe
Da ein gerichtlich festgestellter Anspruch 30 Jahre gilt und eine Bonitätsauskunft vor einem Prozess nicht solange aussagekräftig ist, muss ein Schuldner die Kosten nicht erstatten. Racle Fotodesign - stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Schufa-Auskünfte müssen Gläubiger selbst bezahlen. In: /recht/schufa-auskuenfte-muessen-glaeubiger-selbst-bezahlen, 16.07.2026, /recht/schufa-auskuenfte-muessen-glaeubiger-selbst-bezahlen (abgerufen am: 30.08.2026)

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Jörg Wiebking
Jörg Wiebking

Freier Autor für Betriebsführung, Recht und Steuern & Finanzen

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Der Fall: Ein Kunde schuldet einem Abfallbetrieb Geld für erbrachte Leistungen. Die Lastschrift schlägt fehl, auf eine Mahnung reagiert der Kunde nicht. Der Betrieb schaltet ein Inkassounternehmen ein – auch das bleibt ohne Wirkung. Der Inkassodienstleister holt daraufhin eine Schufa-Auskunft ein, um die Bonität des Schuldners zu prüfen.

Die Schufa-Auskunft kostet 1,61 Euro. Der Betrieb verlangt, dass der Schuldner diese Kosten übernimmt. Nach Ansicht des Abfallbetriebs handelt es sich um einen Verzugsschaden, der nur entstanden sei, weil der Kunde nicht gezahlt habe. Der Kunde widerspricht, der Fall landet vor Gericht.

Das Urteil: Der Bundesgerichtshof (BGH) gibt dem Schuldner Recht. Zwar muss ein Schuldner Verzugsschäden des Gläubigers ersetzen. Aufwendungen des Gläubigers zählen jedoch nur dazu, wenn sie zum jeweiligen Zeitpunkt erforderlich und zweckmäßig waren, um die Rechte des Gläubigers durchzusetzen.

Eine Schufa-Anfrage vor einem Gerichtsprozess gehört laut BGH nicht dazu. Eine Bonitätsauskunft sei „grundsätzlich nicht erforderlich“, um Ansprüche durchzusetzen.

Die Auskunft ermögliche dem Gläubiger allenfalls eine Einschätzung, ob nach einem erfolgreichen Prozess beim Schuldner etwas zu holen sei. Doch ein gerichtlich erstrittener Anspruch verjährt erst nach 30 Jahren – dafür sei die Bonitätsauskunft nicht entscheidend.

Auch in einem zweiten, gleich gelagerten Fall entschied der BGH entsprechend. (Urteile vom 11. Juni 2026, Az. VII ZR 93/25 und 96/25)

 

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Hintergrund: Verzugsschäden entstehen, wenn ein Auftraggeber fällige Zahlungen nicht fristgerecht leistet und der Auftragnehmer dadurch finanzielle Nachteile erleidet. Zu den Verzugsschäden zählen vor allem Mahnkosten wie auch Anwalts- und Inkassogebühren. Verzugszinsen gehören ebenfalls dazu. Für Verbraucher liegt der Verzugszins bei fünf Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Auch Finanzierungskosten können dazugehören, etwa wenn ein Gläubiger einen Kredit aufnehmen muss, weil der Schuldner nicht zahlt.

Ein rotes Gesetzbuch liegt aufgeschlagen auf einem Untergrund. Über dem Buch kreisen rote Paragrafen.

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