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Arbeitsschutz mangelhaft

Wer haftet beim Unfall auf der Baustelle?

Beim Arbeitsschutz auf der Baustelle hat jemand geschlampt. In der Folge verunfallt einer Ihrer Mitarbeiter. Einer ist immer mitverantwortlich: Sie.

3 Min.13.11.2018, 09:40 Uhr (Aktualisiert am 26.10.2026, 10:41 Uhr)
Von
Denny Gille
Denny Gille
Denny Gille
Eine Person mit Arbeitsschuhen steht auf einem Gerüst.
Auch wenn ein Gerüst von einem Fachunternehmen errichtet wurde, bleibt der Arbeitgeber für die Sicherheit seiner Beschäftigten mitverantwortlich. Tomasz Zajda - stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Wer haftet beim Unfall auf der Baustelle?. In: /recht/wer-haftet-beim-unfall-auf-der-baustelle, 13.11.2018, /recht/wer-haftet-beim-unfall-auf-der-baustelle (abgerufen am: 04.11.2026)

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Denny Gille
Denny Gille

Autor für IT und Betriebsführung

Wie wichtig eine korrekte Arbeitssicherung ist, wird spätestens klar, wenn einmal der Ernstfall eintritt. Der zieht meist nicht nur längere Arbeitsunfähigkeit – oder Schlimmeres nach sich, sondern mitunter auch langwierige Gerichtsprozesse. Wie aktuell vor dem Amtsgericht Wolfsburg. Das hat im Oktober über einen Arbeitsunfall entschieden, der sich Ende 2015 ereignete.

Unfall am Baugerüst

Der Fall: Ein Mitarbeiter des Unternehmens stürzte durch eine Lücke zwischen Baugerüst und Gebäude 6,5 Meter in die Tiefe und verletzte sich dabei schwer. Der Abstand zwischen Hauswand und Gerüst sei viel zu groß gewesen, berichtet waz-online.de. Der Angeklagte: Der Chef des verunglückten Mitarbeiters, Geschäftsführer einer Zimmerei und Dachdeckerei. Der Vorwurf: Der Chef hätte die Sicherheit des Baugerüsts überprüfen müssen. Und zwar unabhängig davon, dass der Betrieb das Gerüst nicht selbst aufgestellt hat, sondern durch ein Drittunternehmen installieren ließ. Ausgang des Verfahren: Am Ende kam der Geschäftsführer glimpflich davon. Das Strafverfahren gegen ihn wurde gegen Zahlung von 2500 Euro eingestellt.

Arbeitsschutz ist Chefsache

Warum trifft den Chef des Mitarbeiters die Schuld, obwohl er das Baugerüst gar nicht fehlerhaft aufgestellt hat? Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin liefert den passenden Hinweis. Sie schreibt: „Unternehmer haben die primäre Verantwortung für den Arbeitsschutz ihrer Beschäftigten.“

Was bedeutet das in der Praxis? „Arbeitsrechtlich ist der Arbeitgeber zur Einhaltung des Arbeitsschutzes verpflichtet“, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Gütersloher Anwaltskanzlei T/S/C. Diese Pflicht ist nicht auf das Firmengelände begrenzt, sie erstreckt sich auch auf die Baustellen, zu denen ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter schickt.

Wie aber sieht es mit der Verantwortung in Fällen wie dem Wolfsburger Arbeitsunfall aus? Wenn ich einen Fachbetrieb damit beauftrage, zum Beispiel ein Baugerüst zu installieren – darf ich mich dann nicht darauf verlassen, dass das Fachunternehmen saubere Arbeit geleistet hat? „Hat der Gerüstbauer keine ordentliche Arbeit geleistet, ist er natürlich haftbar“, stellt Schipp klar, „Sie als Arbeitgeber aber auch“. Auch wenn der Unternehmer ein Fachunternehmen engagiert hat, ist er dazu verpflichtet, zur Wahrung des Arbeitsschutzes eine sorgfältige Abnahme durchzuführen. Das muss er allerdings nicht zwingend selbst tun. „Er kann auch jemanden damit beauftragen, der das beurteilen kann“, sagt Schipp.

Auch als Subunternehmer: Der Chef haftet

Doch wie sieht es aus, wenn die Baustelle, auf der Ihre Mitarbeiter arbeiten, gar nicht Ihre Baustelle ist? Schließlich arbeiten viele Handwerker als Subunternehmer auf den Baustellen größerer Auftraggeber. „Auch das entbindet Unternehmen nicht von ihrer Pflicht, für den Arbeitsschutz ihrer Beschäftigten zu sorgen“, betont der Arbeitsrechtler. Auch hier gilt: Sie sind möglicherweise nicht der einzige, der für einen Unfall haften muss. „Als Unternehmer sind Sie aber zuerst verantwortlich, im zweiten Schritt können Sie Regress gegen Dritte prüfen.“

Kommt es infolge mangelhaften Arbeitsschutzes zu einem Unfall, komme es laut Anwalt Schipp nicht selten vor, dass der eine Fall eine ganze Reihe von Gerichten beschäftigt. So kann ein Amtsgericht den Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung prüfen. Die Berufsgenossenschaft kann vor einem Sozialgericht prüfen lassen, ob die aus dem Unfall resultierenden Kosten vom Arbeitgeber und anderen Beteiligten getragen werden müssen. Der Verunfallte kann Schadenersatzansprüche gegen seinen Arbeitgeber, der Arbeitgeber wiederum Ansprüche gegen den beteiligten Generalunternehmer, Bauherrn, Architekten oder andere Dritte prüfen lassen.

So belasten vermeintlich kleine Nachlässigkeiten ein Unternehmen schlimmstenfalls über viele Jahre.

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