Logo handwerk.com
Logo handwerk.com
MediadatenÜber handwerk.com Unser TeamNewsletterKontakt
Logo
ImpressumDatenschutzAGB
Urteil

Digitale Arbeitszeiterfassung: Wer zahlt für Überstunden?

Arbeitgeber müssen nur angeordnete Überstunden bezahlen. Doch wer trägt die Beweislast, wenn ein Arbeitszeiterfassungssystem im Spiel ist?

1 Min.20.05.2022, 15:36 Uhr
Von
Katharina Wolf
Katharina Wolf
Katharina Wolf
Überstunden elektronisch erfassen: Die Beweislast für angeordnete Überstunden bleibt dennoch beim Arbeitnehmer.
Überstunden elektronisch erfassen: Die Beweislast für angeordnete Überstunden bleibt dennoch beim Arbeitnehmer. Ralf Geithe - stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Digitale Arbeitszeiterfassung: Wer zahlt für Überstunden?. In: /betriebsfuehrung/digitale-arbeitszeiterfassung-wer-zahlt-fuer-ueberstunden, 20.05.2022, /betriebsfuehrung/digitale-arbeitszeiterfassung-wer-zahlt-fuer-ueberstunden (abgerufen am: 05.11.2026)

Infos zum Zitiervorschlag

Hinweis: Wenn Sie etwas googeln, bekommen Sie neben den normalen Ergebnissen auch eine Box mit aktuellen News angezeigt. Wenn Sie handwerk.com als bevorzugte Quelle hinterlegen, tauchen unsere Inhalte dort häufiger für Sie auf. Fügen Sie handwerk.com hier als bevorzugte Quelle hinzu.

Anzeige

Relevante Themen

PersonalDigitalisierung
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Katharina Wolf
Katharina Wolf

Freie Autorin für Betriebsführung und Politik & Wirtschaft

Der Fall: Ein Auslieferungsfahrer verließ seinen Arbeitgeber mit 348 Überstunden, dokumentiert in der elektronischen Zeiterfassung. Er verklagte seinen Ex-Betrieb auf eine Zahlung von mehr als 5.000 Euro. Begründung: Er habe die ganze Zeit ohne Pause gearbeitet, um sein Pensum zu schaffen.

Die Sache ging vor Gericht – durch alle Instanzen: Nach Ansicht des Arbeitsgerichts Emden ändere sich durch ein Urteil des EuGH, das die Arbeitgeber zur Einführung eines Arbeitszeiterfassungssystems verpflichtet, die Beweislast für die Bezahlung von Überstunden. Durch ein solches System könne sich der Arbeitgeber jederzeit ein Bild von der Situation machen, das reiche aus. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen sah das anders. Der Fall landete schließlich vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG).

Das Urteil: Die Richter des BAG entschieden im Sinne des Unternehmens. Der Arbeitnehmer müsse auch künftig beweisen, dass der Arbeitgeber die Überstunden veranlasst hat. Daran ändere das EuGH-Urteil nichts. Es beschränke sich darauf, die Arbeitszeitgestaltung zu regeln, um Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, beziehe sich aber nicht auf die Vergütung. Deshalb hätte der Fahrer belegen müssen, dass er tatsächlich ohne Pause arbeiten musste, um die Auslieferungsfahrten zu erledigen. (Urteil vom 4. Mai 2022, Az. 5 AZR 359/21)

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht  verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Empfohlene Artikel

Abflussrohr mt Geld
SOKA BAU

Urteil: Rohrreiniger muss SOKA-BAU-Beiträge nachzahlen

Das Bundesarbeitsgericht entscheidet: Ein Rohrreiniger soll fast 100.00 Euro an die SOKA BAU nachzahlen. Für wen gilt das – und wie viel kostet es?

Arbeitsrecht
Ein Friseur schneidet einer Kundin die Haare.
Zoll-Kontrollen

Schwarzarbeit: Mehr Verstöße im Friseurhandwerk

Die erste Schwerpunktkontrolle des Zolls nach der Gesetzesänderung zeigt einen massiven Anstieg der Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Personal
Ein Tischler oder Bestatter kleidet einen Sarg ein
Wachsende Branche

Bestatter-Ausbildung boomt: So viele Azubis wie nie

Immer mehr junge Menschen werden Bestatter. Die Azubi-Zahl hat sich in zehn Jahren mehr als verdoppelt. Doch auch bei den Kosten tut sich einiges.

Personal