Im kommenden Jahr soll die Pilotphase für den digitalen Zwilling unseres Bargelds starten. Doch was ist der Digitale Euro und welche Vorteile soll er bringen? Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Schritt für Schritt rückt er näher: der Digitale Euro. Ende des Jahres sollen die jetzt laufenden Trilog-Verhandlungen abgeschlossen sein. Dabei verhandeln das Europa-Parlament, die Europäische Kommission und der Europarat um letzte offene Fragen.
Hält der Zeitplan, wird 2027 eine Pilotphase beginnen. 2029 soll der Digitale Euro dann für alle eingeführt werden. Doch was ist der Digitale Euro? Warum wird er eingeführt und was bedeutet er für Handwerksbetriebe? Sechs Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Den Digitalen Euro kann man sich als eine Art digitalen Zwilling des analogen Euro vorstellen. Er soll allen Menschen im Euroraum kostenlos für digitale Zahlungen zur Verfügung stehen. Wie beim Bargeld soll die Europäische Zentralbank (EZB) seinen Wert garantieren: Ein Digitaler Euro ist immer so viel wert wie eine Ein-Euro-Münze.
Immer mehr Menschen bezahlen bargeldlos. Sie nutzen ihre Bank- und Kreditkarten, das Smartphone oder private Zahlungsdienstleister, um im Online-Handel, in Geschäften oder auch unter Freunden Geld zu überweisen.
Ein einheitliches europäisches System gibt es dafür nicht. Laut Bundesbank werden fast zwei Drittel aller digitalen Transaktionen in Europa von außereuropäischen Zahlungsdienstanbietern abgewickelt, vor allem von den US-amerikanischen Konzernen Visa, Mastercard oder Paypal. Zudem zahlen viele Menschen mit mobilen Bezahlsystemen von Big-Tech-Konzernen wie Apple Pay oder Google Pay. Für Händler bedeutet das zum Teil hohe Gebühren, Kunden zahlen mit ihren Daten.
Andere Bezahlsysteme können wiederum nur in einzelnen Ländern genutzt werden. Diese Lücke soll der Digitale Euro schließen und eine unabhängige, sichere und kostengünstige Alternative zu den Privatanbietern darstellen.
Um den Digitalen Euro zu nutzen, wird man ein spezielles Konto, ein sogenanntes Wallet, brauchen. Es kann bei einer Bank oder einer öffentlichen Stelle, etwa der Post, eingerichtet werden. Dann wird Geld vom Girokonto auf das Wallet überwiesen. Auch die Einzahlung von Bargeld auf das Wallet ist vorgesehen.
Nun kann mit dem Digitalen Euro bezahlt werden. Entweder per Karte – so wie jetzt mit einer Kredit- oder Bankkarte. Das Wallet kann aber auch mit dem Handy verknüpft werden. Vorgesehen ist, dass dafür eine eigene Euro-App oder die Banking-App der Hausbank genutzt werden kann.
Die Euro-App soll zudem von Handy zu Handy funktionieren, sodass Zahlungen unter Privatleuten möglich sind – so wie jetzt mit Bargeld oder dem beliebten Dienst Paypal. Auch im Online-Handel soll über das Wallet bezahlt werden können, wo Bargeld keine Alternative ist und Kunden derzeit auf private Finanzdienstleister und Banken angewiesen sind.
Vorgesehen ist, dass die Nutzer ihr Wallet nicht unbegrenzt aufladen können. Diskutiert wird derzeit eine Obergrenze von 500 Euro. Wer größere Zahlungen leisten oder erhalten will, müsste dann sein Girokonto mit dem Wallet verknüpfen.
Ein wichtiges Argument für den Digitalen Euro ist laut Bundesbank der Schutz der Privatsphäre. Wer jetzt per Paypal oder Mastercard zahlt, verrät einem privaten Unternehmen sehr persönliche Dinge: Wer hat was bei wem wann bezahlt?
Beim Digitalen Euro würden diese Daten nicht erhoben. Online-Zahlungen mit dem Digitalen Euro könnten von den Zentralbanken nicht den zahlenden Personen zugeordnet werden, betont die Bundesbank. Offline-Zahlungen, also per Karte oder App, würden darüber hinaus eine ähnliche Anonymität wie Bargeld bieten. Wer was bezahlt hat, wäre dann nur dem Käufer und dem Verkäufer bekannt.
Hinzu kommt: Genau wie Bargeld wäre ein Digitaler Euro ein öffentliches Gut, betont die EZB. Alle Bürgerinnen und Bürger im Euroraum sollen gebührenfrei mit dem digitalen Euro bezahlen können.
Nicht zuletzt soll der Digitale Euro ein Baustein sein, um Europa unabhängiger von Leistungen aus Drittstaaten zu machen. Dabei zielt der Digitale Euro auf die großen Drei aus den USA: Visa, Mastercard und Paypal. Aber auch chinesische Finanzdienstleister sind laut Bundesbank am europäischen Markt interessiert.
Immer wieder taucht das Gerücht auf, der Digitale Euro solle das Bargeld ablösen. Hier widerspricht die EZB deutlich: Er solle eine Ergänzung, aber keinen Ersatz für Bargeld bieten. Tatsächlich soll gemeinsam mit dem Digitalen Euro ein Bargeldschutz-Gesetz verabschiedet werden: Der Handel soll Bargeld ohne berechtigten Grund nicht ablehnen dürfen.
“Wer jetzt seinen Kunden Kartenzahlung anbietet, wird künftig den Digitalen Euro annehmen müssen.”
Die Einführung des Digitalen Euro wird auch für das Handwerk Veränderungen bringen. Zum einen für alle Gewerke, die ein Ladengeschäft betreiben, wie Bäckereien, Fleischereien oder Friseure. Aber auch Kfz-Werkstätten oder Gesundheitshandwerke werden mit der neuen Zahlungsmethode konfrontiert. „Wer jetzt seinen Kunden Kartenzahlung anbietet, wird künftig den Digitalen Euro annehmen müssen“, sagt Jörgen Saß, Referatsleiter im Bereich Europapolitik des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Hinzu kommen alle, die einen Onlineshop betreiben.
Für den ZDH sei es wichtig, dass den Betrieben durch die Einführung keine Nachteile entstehen, so Saß. Ein wichtiger Hebel für die Akzeptanz könnten dabei die Gebühren sein, die für die Nutzung erhoben werden. Der Verband hat im vergangenen Jahr Betriebe zu ihrem Umgang mit digitalem Zahlungsverkehr befragt. Sie ergab, dass gut die Hälfte derer, die Kartenzahlung oder andere digitale Bezahlverfahren ermöglichen, die Gebühren ihres Anbieters für zu hoch halten. Sie wurden im Durchschnitt mit 1,7 Prozent des Transaktionsbetrags beziffert.
Für den Digitalen Euro ist hingegen ein Gebührendeckel geplant. Diskutiert wird noch die Höhe. „Die Gebühren dürfen die von nationalen Karten wie Girokarten nicht überschreiten“, betont Saß. „Wenn zugleich Umstellungskosten von Zahlungsterminals nicht bei den Betrieben bleiben, sondern von der EZB oder den Anbietern übernommen werden, kann er so attraktiv werden, dass es gar keine Annahmepflicht braucht.“
Derzeit sei lediglich vorgesehen, Kleinstbetriebe von der Annahme auszunehmen, die bislang keine digitale Zahlung anbieten. Allerdings sind hier die Details noch ungeklärt. Die Europäische Kommission, das Europaparlament und der Europäische Rat haben dazu leicht unterschiedliche Positionen. Was am Ende in Trilog-Verhandlungen beschlossen wird, ist noch offen.

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