Wie stellt ein Unternehmen die rechtmäßige Nutzung von KI sicher? Mit dem European AI Act gibt die EU klare Regeln vor: Ab 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten.
Ein Chatbot auf der Homepage, eine App, die aus gesprochenem Text fehlerfreie Berichte zaubert oder ein Tool, das Kunden schon mal ein erstes Angebot inklusive Foto für ein Möbelstück entwirft – viele Handwerksbetriebe nutzen die Möglichkeiten, die Künstliche Intelligenz bietet.
Mit den Möglichkeiten gehen aber auch Verpflichtungen einher: Seit dem 1. August 2024 ist der European AI Act in Kraft, das Gesetz der Europäischen Union zur Künstlichen Intelligenz, auch KI-Verordnung (KI-VO) genannt. „Die EU-Verordnung legt Regeln für den Einsatz von KI-Systemen fest, um die Sicherheit und Rechte der Bürger zu schützen”, erklärt Moritz Füser, Rechtsanwalt in der Kanzlei HMS. Barthelmeß Görzel in Köln. Und damit kommen auch auf Handwerksbetriebe neue Pflichten zu. Füser beantwortet die wichtigsten Fragen.
„Die KI-VO gilt für alle, die KI-Systeme entwickeln, anbieten oder verwenden”, sagt Füser. So können auch Handwerksbetriebe als Betreiber im Sinne der KI-Verordnung gelten, wenn sie KI-Systeme im Unternehmen einsetzen. Welche Pflichten sie treffen, hängt jedoch von der jeweiligen Anwendung ab.
Die KI-VO der EU orientiert sich an Risiken. Sie definiert:
Seit Februar 2025 müssen alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Das bedeutet: Alle, die im Betrieb mit der KI zu tun haben, müssen entsprechend geschult werden. Füser warnt: „Arbeitgebern drohen bei Nichteinhaltung Bußgelder.”
„Wichtig ist, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden sensibilisieren, keine Geschäftsgeheimnisse oder personenbezogene Daten in offene Systeme wie ChatGPT einzugeben und die Ergebnisse mit der größtmöglichen Sorgfalt zu prüfen“, betont der Anwalt.
Für die Betreiber von KI-Systemen gelten je nach Risiko unterschiedliche Transparenz- und Sorgfaltspflichten. „Geht es um KI-Systeme mit niedrigem Risiko, ist der wichtigste Punkt Transparenz gegenüber dem Nutzer“, sagt Füser. Ein Kunde, der beispielsweise mit einem KI-Chatbot interagiere, müsse darüber informiert werden, dass er nicht mit einer natürlichen Person im Austausch sei.
Zusätzlich ist je nach Einsatzgebiet eine technische Markierung nötig. Sowohl Bild-, als auch Audio-, Video- oder Textinhalte müssen so gekennzeichnet werden, dass ihre künstliche Herkunft maschinell erkannt werden kann. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, erläutert Artikel 50 des AI Acts. Die Vorschriften sind mit dem Inkrafttreten am 2. August 2026 verbindlich.

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