Es läuft nicht rund bei der E-Rechnung – wegen fehlender verbindlicher Vorgaben für Software-Hersteller. Der ZDH fordert, den Start auf 2028 zu verschieben.
Vom 1. Januar 2027 an sind Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz zum Versand von E-Rechnungen verpflichtet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) fordert nun eine Verschiebung dieses Termins auf den 1. Januar 2028.
Der ZDH begründet dies mit aktuellen Problemen, mit denen Handwerker beim Empfang von E-Rechnungen zu kämpfen haben. Betriebe könnten derzeit nicht verlässlich auf die E-Rechnung umstellen, weil verbindliche Vorgaben an zwei entscheidenden Stellen fehlen:
Mit der überarbeiteten Norm und verbindlichen Vorgaben sei jedoch erst im zweiten Halbjahr 2026 zu rechnen, so der ZDH. Hinzu komme in der Praxis ein weiteres Problem: Viele Programme würden auch die derzeitige Fassung der CEN EN 16931 nicht korrekt umsetzen.
Fazit des ZDH: „Die Zeit bis zum 1. Januar 2027 reicht realistisch nicht aus, um eine rechtssichere, stabile und flächendeckende Einführung der E-Rechnung bei Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz sicherzustellen.“
Eine Verschiebung auf den 1. Januar 2028 sei erforderlich,
Die aktuellen Mängel seien der Grund für die Probleme, von denen Handwerksbetriebe in einer Umfrage des ZDH berichtet hatten. Rund zwei Drittel der befragten Betriebe haben demnach Probleme mit dem Empfang von E-Rechnungen:
Die Folgen: Betriebe müssten fehlerhafte Rechnungen zurückweisen, das koste Zeit und verzögere Zahlungen, so der ZDH. Weitere Probleme würden nach Ablauf der Übergangsfristen beim Vorsteuerabzug drohen, wenn Rechnungen formal nicht den Anforderungen genügen.

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