Ab 2027 kommt auf viele Unternehmen eine neue E-Rechnungspflicht zu. Dennoch zieht die DATEV bislang eine nüchterne Bilanz bei der Umstellung und mahnt zur Eile.
Ab dem 1. Januar 2027 kommt auf viele Unternehmen in Deutschland eine neue E-Rechnungspflicht zu, die sogenannte Ausstellungspflicht. Betroffen sind zunächst Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro. Sie müssen ab 2027 E-Rechnungen ausstellen, wenn sie Rechnungen an Gewerbekunden schicken.
Beim Aufkommen von E-Rechnungen stellt die DATEV zwar schon jetzt „eine zunehmende Dynamik“ fest. Im ersten Halbjahr 2026 seien bereits mehr als 51 Millionen E-Rechnungen über die Systeme des IT-Dienstleisters gelaufen, im gesamten Jahr 2025 waren es noch 64 Millionen E-Rechnungen.
Trotz dieses Wachstums stellte DATEV-CEO Robert Mayr bei der Jahrespressekonferenz klar, dass E-Rechnungen in Deutschland noch immer einen geringen Anteil am gesamten Rechnungsaufkommen in Deutschland haben. „Bei einem Großteil insbesondere der kleineren Mittelständler steht das Thema nach wie vor nicht im Fokus“, betonte er. Die E-Rechnungspflicht werde oft als zusätzliche Belastung wahrgenommen, das gelte insbesondere für Kleinstunternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen.
„Von vielen Steuerberaterinnen und Steuerberatern wissen wird, dass ihre Mandanten die Übergangsfrist ausreizen wollen“, berichtete Mayr. Gleichzeitig wies er darauf hin, dass die Unternehmen komplexe Systeme umstellen und dafür auch die entsprechende Zeit einplanen müssten. „Daher ist es jetzt an der Zeit, zu handeln und sich auf digitale Rechnungsprozesse vorzubereiten, um rechtzeitig für die Zukunft gewappnet zu sein“, mahnte der DATEV-CEO.
Er appellierte, dass Unternehmen nicht bis zum Auslaufen der Frist warten sollten, zumal die E-Rechnung mit Vorteilen verbunden sei. „Richtig umgesetzt, kann die E-Rechnung Aufwand reduzieren, Abläufe vereinfachen und den Geschäftsalltag spürbar entlasten.“
Die E-Rechnungspflicht haben Bundestag und Bundesrat im Sommer 2024 mit dem sogenannten Wachstumschancengesetz beschlossen. Demnach treten die neuen gesetzlichen Anforderungen für Unternehmen schrittweise in Kraft.

Bleiben Sie auf der sicheren Seite: Unser Newsletter liefert Ihnen regelmäßig praxisnahe Tipps direkt ins Ihr Postfach.