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E-Rechnung

E-Rechnungen empfangen: Reicht ein E-Mail-Postfach aus?

Ab 2025 müssen Handwerksbetriebe von anderen Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Die Bundesregierung hat dazu jetzt Details veröffentlicht.

2 Min.12.09.2024, 11:11 Uhr
Von
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Fragen zur E-Rechnung: Die Bundesregierung antwortet auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.
Fragen zur E-Rechnung: Die Bundesregierung antwortet auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. adiruch na chiangmai - Fotolia.com

Zitiervorschlag

E-Rechnungen empfangen: Reicht ein E-Mail-Postfach aus?. In: /betriebsfuehrung/e-rechnungen-empfangen-reicht-ein-e-mail-postfach-aus, 12.09.2024, /betriebsfuehrung/e-rechnungen-empfangen-reicht-ein-e-mail-postfach-aus (abgerufen am: 05.11.2026)

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Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold

Redakteurin für Recht, Politik & Wirtschaft und Steuern & Finanzen

Noch in diesem Jahr müssen sich Betriebe auf die elektronische Rechnung (E-Rechnung) vorbereiten, schließlich kommt zum 1. Januar 2025 die Empfangspflicht. Jetzt gibt es gute Nachrichten für Betriebe: Für den Empfang von elektronischen Rechnungen (E-Rechnung) reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.

Allerdings könnten Unternehmen untereinander etwas anderes vereinbaren, heißt es in dem Schreiben weiter. Darin weist die Bundesregierung zudem darauf hin, dass eingehende elektronische Geschäftsbriefe – also zum Beispiel E-Rechnungen – auch in elektronischer Form aufbewahrt werden müssen. Wichtig dabei sei, dass bei der Aufbewahrung die Anforderungen der GoBD erfüllt werden. GoBD ist eine Abkürzung undsteht für Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff.

Aus dem Schreiben der Bundesregierung geht zudem hervor, dass der Bund kein kostenfreies Tool für Erstellung und Visualisierung von E-Rechnungen bereitstellen wird. Solche Tools gebe es bereits jetzt von privaten Anbietern und zum Teil seien die sogar kostenlos. Daher könne der Bund aus rechtlichen Gründen kein solches Tool zur Verfügung stellen. Gleiches gelte für Tools zum Empfang, Versand und Aufbewahrung von elektronischen Rechnung.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) plant ein BMF-Schreiben mit Informationen zur E-Rechnung zu veröffentlichen. Bislang gibt es nur einen Entwurf, der auf www.bundesfinanzmisterium.de zu finden ist. Laut Bundesregierung soll es die finale Fassung des Schreibens noch in diesem Jahr geben – also noch vor Inkrafttreten der Regelungen zur E-Rechnung. Zudem solle es noch einen begleitenden Fragen-Antwort-Katalog (FAQ) geben.

Sie wissen nicht, wie Sie die neuen Pflichten in Ihrem Betrieb umsetzen sollen oder Sie haben noch Fragen zur E-Rechnung? Dann schreiben Sie uns an leupold@handwerk.com.

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