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E-Rechnung

E-Rechnungspflicht: Diese 3 Termine sollten Sie kennen

Ab 2025 müssen Handwerksbetriebe E-Rechnungen empfangen können. Auf Betriebe kommen 2027 beziehungsweise 2028 noch weitere E-Rechnungspflichten zu.

2 Min.29.11.2024, 17:25 Uhr
Von
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Die Empfangspflicht kommt: Ab 1. Januar 2025 müssen Betriebe von anderen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können.
Die Empfangspflicht kommt: Ab 1. Januar 2025 müssen Betriebe von anderen Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Concept Style - stock.adobe.com

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Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold

Redakteurin für Recht, Politik & Wirtschaft und Steuern & Finanzen

Die E-Rechnungspflicht kommt: Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland in der Lage sein, von anderen Unternehmen elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) zu empfangen.

Laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks müssen Betriebe folgende technische -Voraussetzungen erfüllen:

  • ein E-Mail-Postfach für eingehende E-Rechnungen
  • eine Software zum Auslesen von Rechnungsdatensätzen (z. B. Quba) und
  • ein revisionssicheres Archivsystem zur Archivierung von E-Rechnungen, das GoBD-konform ist.

Bundestag und Bundesrat haben die E-Rechnungspflicht im Sommer 2024 mit dem sogenannten Wachstumschancengesetz beschlossen. Das Gesetz sieht allerdings nicht nur eine Empfangspflicht vor sondern auch eine Ausstellungspflicht. Konkret bedeutet das folgendes:

  • Ab 1. Januar 2027 dürfen Unternehmen, die einen Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro haben, nur noch E-Rechnungen an Gewerbekunden verschicken.
  • Ab 1. Januar 2028 wird die E-Rechnung dann auch für Unternehmen verpflichtend, die einen Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 Euro haben.

Bei der Ausstellungspflicht gibt es allerdings eine Erleichterung für Kleinunternehmer: Bundestag und Bundesrat haben mit dem Jahressteuergesetz beschlossen, dass Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz von weniger als 25.000 Euro auch künftig keine elektronischen Rechnungen an Geschäftspartner verschicken müssen.

Ebenso wie alle anderen Unternehmen auch, müssen Kleinunternehmer allerdings E-Rechnungen empfangen, auslesen und archivieren können. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag „E-Rechnung: Antworten auf die häufigsten 7 Leser-Fragen“.

Tipp: Sie wollen wissen, wie Sie Ihren Betrieb auf die E-Rechnungspflichten vorbereiten? Dann melden Sie sich jetzt zu unserem kostenlosen Online-Seminar am 11. Dezember 2024 an. Jetzt hier anmelden!

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