Fördermittel können helfen – aber nicht ohne Plan. Worauf Handwerksbetriebe achten sollten und wie sie teure Fehler vermeiden.
Fördermittel können für Handwerksbetriebe ein wichtiger Baustein sein, wenn Investitionen, Beratungen, Digitalisierungsmaßnahmen oder andere Entwicklungsschritte anstehen. Sie können finanzielle Spielräume schaffen und Betriebe dabei unterstützen, notwendige Veränderungen umzusetzen. Entscheidend ist jedoch: Fördermittel sind kein Selbstzweck. Sie stehen immer im Zusammenhang mit einem konkreten Vorhaben, einem nachvollziehbaren Bedarf und bestimmten Voraussetzungen.
Gerade bei unaufgeforderten Angeboten zur Fördermittelberatung sollten Betriebe aufmerksam bleiben. „Immer wieder werden Unternehmen telefonisch oder per E-Mail auf Themen wie Fördermittel, Arbeitsschutz, Datenschutz oder andere betriebliche Pflichten angesprochen. Teilweise entsteht dabei der Eindruck, dass schnelles Handeln erforderlich ist oder eine Beauftragung dringend empfohlen wird“, berichtet Dorit Zieler, Leiterin der Betriebsberatung bei der Handwerkskammer Magdeburg.
Solche Angebote könnten professionell wirken und den Eindruck vermitteln, dass eine Förderung schnell und unkompliziert zu erhalten ist. Dorit Zieler rät dringend dazu, Folgendes in Ruhe zu prüfen:
Wird zusätzlich mit Fördermöglichkeiten geworben, sollte auch diese Aussage gesondert geprüft werden. Denn eine Förderung könne nicht konkret versprochen werden, sondern hänge von verschiedenen Faktoren ab, so Zieler. Zum Beispiel:
“Bei kostenpflichtigen externen Beratungsangeboten empfehle ich eine neutrale Ersteinschätzung, bevor Verträge abgeschlossen oder Leistungen beauftragt werden.”

Hinzu kommt: Viele Förderungen würden nicht vor Beginn einer Maßnahme ausgezahlt, sondern erst nach Umsetzung, Prüfung und Nachweis der entstandenen Kosten. Betriebe müssten daher häufig zunächst in Vorleistung gehen. Auch steuerliche Auswirkungen sollten Unternehmer mitdenken. Ein Zuschuss könne die Finanzierung zwar entlasten, ersetze aber keine tragfähige Gesamtplanung.
„Bei kostenpflichtigen externen Beratungsangeboten empfehle ich daher eine neutrale Ersteinschätzung, bevor Verträge abgeschlossen oder Leistungen beauftragt werden“, sagt Betriebsberaterin Zieler. Im Mittelpunkt stehe dabei nicht das Förderprogramm, sondern der konkrete betriebliche Bedarf.
Für die Umsetzung von Förderprogrammen sind regionale Kreditinstitute die richtigen Anlaufstellen, auch die KfW bietet einige Förderungen an. In Sachsen-Anhalt ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) die zuständige Förderinstitution des Landes, in Niedersachsen die NBank. Wenn eigenes Kapital fehlt und Kreditsicherheiten nicht ausreichen, könnten laut Zieler außerdem die Bürgschaftsbanken und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaften des jeweiligen Bundeslandes kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Finanzierungen ermöglichen.
Die Betriebsberatungen der Handwerkskammern unterstützen Mitgliedsbetriebe dabei, Förderfragen neutral einzuordnen und konkret weiterzudenken. Gemeinsam mit Unternehmen prüfen die Berater, welche Maßnahme anstehen, welche Unterlagen erforderlich sind und welche Fördermöglichkeiten grundsätzlich in Frage kommen. Je nach Projektphase kann auch ein persönliches Beratungsgespräch sinnvoll sein, um Bedarf, Projektskizze oder Antragsinhalte fachlich vorzubereiten. Für Mitgliedsbetriebe ist diese Beratung kostenfrei.
Autor: Björn Rompe

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