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Worauf Sie beim Handyverbot im Betrieb achten sollten

Können Arbeitgeber die private Handynutzung während der Arbeitszeit einfach verbieten? 3 Tipps, was Sie dabei beachten müssen!

2 Min.18.09.2014, 12:01 Uhr (Aktualisiert am 26.10.2026, 11:51 Uhr)
Von
Jörg Wiebking
Jörg Wiebking
Jörg Wiebking
Ein illustriertes Smartphone in einem roten Verbotsymbol.
Klare Regeln zur privaten Handynutzung können helfen, Arbeitszeitverluste zu begrenzen und Konflikte im Betrieb zu vermeiden. Denys Rudyi - Fotolia.com

Zitiervorschlag

Worauf Sie beim Handyverbot im Betrieb achten sollten. In: /recht/worauf-sie-beim-handyverbot-im-betrieb-achten-sollten, 18.09.2014, /recht/worauf-sie-beim-handyverbot-im-betrieb-achten-sollten (abgerufen am: 06.11.2026)

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Jörg Wiebking
Jörg Wiebking

Freier Autor für Betriebsführung, Recht und Steuern & Finanzen

Wenn Mitarbeiter während der Arbeitszeit ständig ihr Smartphone für Telefonate, SMS und andere Aktivitäten nutzen, kann das für den Arbeitgeber ziemlich teuer werden. Auf mindestens 25.000 bis 30.000 Euro im Jahr schätzt zum Beispiel Zimmermeister Benno Tamsen die vertelefonierte Arbeitszeit in seinem 14-Mann-Betrieb.

Doch was kann ein Arbeitgeber dagegen eigentlich rein rechtlich unternehmen? Das haben wir Simone Burkard gefragt, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Frankfurt. Hier ihre Tipps:

1. Unterscheiden zwischen Kleinigkeiten und echten Störungen

Arbeitgeber können die private Nutzung privater Geräte nicht vollständig verbieten. Gegen eine kurze SMS zwischendurch lasse sich kaum etwas unternehmen, sagt die Juristin. „Es sei denn, es handelt sich um Arbeitsbereiche, in denen die Nutzung des Handys grundsätzlich zu einer Gefährdung führen würde.“

Anders sieht die Sache aus, wenn die Handnutzung überhandnimmt und die Arbeitsbeziehung stört. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn die Arbeitsleistung darunter leidet und Aufgaben unerledigt bleiben. Oder wenn die mit dem Handy verbrachte Arbeitszeit erheblich ist.

2. Abmahnungen sind möglich

Sind die Störungen durch die Handynutzung erheblich, dann wäre eine Abmahnung das erste Mittel.

Allerdings sollten sich Arbeitgeber sehr genau anschauen, wie die Störung im Einzelfall aussieht. Dass Mitarbeiter in Notfällen erreichbar sind, zum Beispiel für Familienmitglieder, könne der Chef nicht verbieten. Solange die „Notfälle“ nicht überhandnehmen.

Und wenn ein Mitarbeiter im Schnitt jeden Tag eine halbe Stunde Arbeitszeit privat mit dem Handy verbringt? "Während der vorgeschriebenen Pausenzeiten ist das seine Sache, doch während der Arbeitszeit wäre das eventuell zu viel und könnte ein Grund für eine Abmahnung sein," sagt Burkard.

Auch die Beschwerde eines Kunden über private Dauertelefonate während der Arbeit kann Anlass für eine Abmahnung sein.

3. Offizielle Regelung lohnt sich immer!

Kommt es über die Abmahnung zum Rechtsstreit, stellt sich die Frage nach den Beweisen und Zeugen. Burkard: „Ohne Zeugen kann der Richter nur die Glaubwürdigkeit der Aussagen von Mitarbeiter und Arbeitgeber bewerten.“

Deutlich wohlwollender beurteilten Arbeitsrichter die Lage, wenn es im Betrieb schon vor der Abmahnung eine offizielle Regelung zur privaten Handynutzung gab. „Dazu genügt ein einfacher Aushang, der allen Mitarbeitern zugänglich ist“, sagt die Juristin. Ein Beispiel finden Sie in der Bildergalerie.

Porträtfoto von Simone Burkard.
Text des Aushangs zum Verbot der privaten Handynutzung.
Arbeitsrechtlerin Simone Burkard erklärt, wann private Handynutzung am Arbeitsplatz problematisch wird und welche Maßnahmen Arbeitgeber ergreifen können. privat

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