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Steuern

Wann kann ich einen Luxuswagen von der Steuer absetzen?

Bei Luxuswagen kappt das Finanzamt oft die Betriebsausgaben. Doch was ist schon Luxus? Zwei Orientierungswerte helfen weiter.

3 Min.30.07.2019, 18:22 Uhr (Aktualisiert am 28.10.2026, 13:24 Uhr)
Von
Jörg Wiebking
Jörg Wiebking
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Ein roter Oldtimer Sportwagen ist in einer dunklen Parkgarage zur Hälfte im Bild zu sehen.
Ob ein teurer Firmenwagen steuerlich anerkannt wird, hängt unter anderem von Gewinn, Unternehmensgröße und Branchenumfeld ab. AA+W - stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Wann kann ich einen Luxuswagen von der Steuer absetzen?. In: /recht/wann-kann-ich-einen-luxuswagen-von-der-steuer-absetzen, 30.07.2019, /recht/wann-kann-ich-einen-luxuswagen-von-der-steuer-absetzen (abgerufen am: 04.11.2026)

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Auf einen Blick

Ob ein Luxuswagen als Firmenwagen angemessen ist, hängt vor allem davon ab, ob er für den Betrieb notwendig ist und ob die Firma ihn sich im Verhältnis zu Umsatz und Gewinn wirklich leisten kann.

In jedem Streitfall entscheiden Gerichte individuell, wo die Grenze liegt. Streit fängt bei 150.000 Euro Anschaffungskosten an, Ruhe herrscht in der Regel bis 100.000 Euro.

Wenn der Fiskus zuschlägt, kürzt er jedoch nur den Teil Anschaffungskosten, der nicht angemessen ist. Die laufenden Kosten betrifft das nicht.

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Jörg Wiebking
Jörg Wiebking

Freier Autor für Betriebsführung, Recht und Steuern & Finanzen

Regelmäßig landen Luxusautos als Streitfall vor Gericht: Ob ein Firmenwagen für den Geschäftsführer oder Firmeninhaber angemessen ist, entscheidet darüber, ob der Betrieb die Anschaffungskosten in voller Höhe von der Steuer absetzen kann.

Wann ist ein Firmenwagen Luxus?

Ob das Finanzamt den Dienstwagen für angemessen hält, hänge von vier Kriterien ab: Umsatz, Bilanzsumme, Zahl der Mitarbeiter und Gewinn. „Ein ordentlicher Geschäftsführer muss abwägen, wie viel Kosten er seinem Unternehmen zumuten kann“, sagt Steuerberater Peter Stieve von der Kanzlei Gensch, Korth & Coll in Hannover. Je größer das Unternehmen und je höher Umsatz und Gewinn, desto eher werde das Finanzamt einen teuren Firmenwagen akzeptieren.

Als zusätzliche Argumente könnten Betriebsinhaber auch Branche und Kundenstruktur anführen, ergänzt der Vizepräsident der Steuerberaterkammer Niedersachsen: Wenn in der Branche teure Autos zu repräsentativen Zwecken üblich sind, werde das Finanzamt das berücksichtigen. Ein Ferrari könnte für eine Marketing-Agentur angemessen sein, für einen Tischlermeister nicht.

Arbeite der Tischler allerdings sehr hochpreisig für eine exklusive Klientel, könnte der Ferrari im Einzelfall doch vertretbar sein. „Dann kommt es darauf an, wie viel Gewinn das Unternehmen erwirtschaftet und in welchem Verhältnis dazu die Fahrzeugkosten stehen.“

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

In allen Streitfällen geht es um die Firmenwagen von Inhabern und Geschäftsführern, die diese teilweise auch privat nutzen. Wagen, die nachweislich rein dienstlich genutzt werden, sind außen vor.

Könnte also ein Unternehmer den Fiskus aushebeln, wenn er mit einem einwandfreien Fahrtenbuch die ausschließlich dienstliche Nutzung beweisen kann? Das sei theoretisch denkbar, sagt Stieve, zumindest hätte so ein Fall eine gewisse Chance vor dem BFH. Aber in der Praxis sei damit nicht zu rechnen, denn „solche Wagen werden immer auch privat genutzt“. Ginge es wirklich nur um Dienstfahrten, würde sich kein mittelständischer Unternehmer einen Wagen für 400.000 Euro auf den Firmenparkplatz stellen.

Keine feste Regeln – aber Erfahrungswerte

Leider lässt sich nicht einfach kalkulieren, wie viel der Wagen des Chefs die Firma kosten darf. „Dafür gibt es keine festen Regeln“, sagt Stieve. Jeder Fall werde individuell entschieden. „Entweder einigt man sich mit der Finanzverwaltung oder das Finanzgericht entscheidet, was angemessen ist.“

Zwei Orientierungswerte kann der Steuerberater jedoch nennen: 100.000 und 150.000 Euro. „Ich kenne keinen Fall, in dem um einen Wagen für 100.000 Euro diskutiert wurde.“ Strittig seien Autos „jenseits der 150.000 Euro, um die geht es in den Urteilen“. Das sei allerdings kein Freibrief für Firmenwagen unter 150.000 Euro. „Wenn es um mehr als 100.000 Euro geht, würde ich mich immer beraten lassen, ob das passt“, sagt der Experte.

Ansonsten helfe auch der „gesunde Menschenverstand“ weiter. „Ich muss mich doch einfach nur fragen, bei wie viel Gewinn ich mir dieses oder jenes Auto leisten kann.“

So kürzt das Finanzamt bei Luxuswagen

Ist ein Firmenauto tatsächlich Luxus, dann wird der Fiskus nicht die gesamten Anschaffungskosten streichen. Vielmehr könne der Betrieb den „angemessenen“ Anteil der Anschaffungskosten weiter absetzen, sagt der Experte.

Ein Beispiel: Ein Unternehmen kauft einen Firmenwagen für den Geschäftsführer für 180.000 Euro und das Finanzamt erkennt nur 120.000 Euro als angemessen an. Wurde der Wagen bisher über sechs Jahre mit jährlich 30.000 Euro abgeschrieben, so erkennt der Fiskus entsprechend nur Abschreibungen über 20.000 Euro jährlich an.

Die laufenden Kosten etwa für Wartung, Reparaturen und Versicherungen sind davon nicht betroffen. Den Grund kennt Peter Stieve: „Der Bundesfinanzhof argumentiert damit, dass diese Kosten auch bei billigeren Autos anfallen, auch wenn sie dort geringer sind. Daran sieht man, dass die ganze Unterscheidung nicht stringent ist.“ Letztlich sei die Frage der Angemessenheit immer ein Stück willkürlich. „Es gibt auch Stimmen, die eine Gesetzesänderung verlangen und fordern, dass generell bei 100.000 Euro Schluss sein sollte und alles, was darüber liegt, pauschal unangemessen ist.“ Das hätte dann zumindest einen Vorteil: eine klare und einheitliche Regelung ohne Spielraum für die Finanzverwaltung.

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Foto von Peter Stieve.
911 Oldtimer roter Sportwagen, Rennauto siebziger Jahre
Steuerberater Peter Stieve empfiehlt Betrieben, hochpreisige Firmenwagen ab etwa 100.000 Euro vor dem Kauf steuerlich prüfen zu lassen. Gensch, Korth & Coll. GmbH

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