Der Frühling naht und damit steigt der Bedarf an Aushilfen am Bau noch einmal an. Denken Sie dabei an die Sofortmeldung – sonst drohen Bußgelder.
Arbeitgeber bestimmter Branchen sind bei Neueinstellungen zur Abgabe einer sogenannten Sofortmeldung an die Deutsche Rentenversicherung verpflichtet:
Risiko: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) greift bei Baustellenkontrollen auf die Daten der Deutschen Rentenversicherung zu. So stellt FKS sofort fest, ob für kontrollierte Mitarbeitende eine Sofortmeldung vorliegt. Ist das nicht der Fall, droht ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro.
So geben Sie die Sofortmeldung ab:
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