Urteil

Tiny House ist ein Bauwerk, kein Wohnmobil

Ein Handwerksbetrieb baute mobile Minihäuser mit Fahrgestell. Weil die Soka Bau Beiträge für Mitarbeitende vor Gericht einforderte, wird es für den Unternehmer nun teuer.

2 Min.10.04.2026, 15:22 Uhr
Von
Obwohl es Räder haben kann, zieht ein Tiny House nicht ständig um.
Obwohl es Räder haben kann, zieht ein Tiny House nicht ständig um. lowphoto - stock.adobe.com
Anzeige
Anzeige

Der Fall: Ein Handwerksbetrieb baute für seine Kunden sogenannte Tiny Houses. Die Mini-Hütten aus Holz waren nicht nur komplett mit Elektro- und Sanitäranlagen ausgestattet, sondern auch auf einem Fahrgestell montiert. Die Besitzer konnten sie also mit einem Pkw von einem Standort zum anderen bringen.

Der Streit entstand dann zwischen dem Betrieb und den Sozialkassen der Bauwirtschaft (Soka Bau). Während der Betrieb die mobilen Kleinhäuser als Wohnmobil sah, definierte die Soka Bau die Tiny Houses als Bauwerke. Der Unternehmer sollte daher für seine Mitarbeitenden die entsprechenden Beiträge an die Kasse entrichten. Der Unternehmer zahlte nicht, die Soka Bau klagte.

Anzeige

Das Urteil: Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied im Sinne der Soka Bau. Tiny Houses, die auf einem Fahrgestell montiert seien und damit durch einen Pkw bewegt werden könnten, seien als Bauwerke anzusehen. Sie würden mit baulichen Werkstoffen und üblichen Baumaterialien hergestellt und ruhten auf dem Erdboden. Der Umstand, dass sie über ein Fahrgestell verfügten, stehe dem nicht entgegen, heißt es im Urteil. Für die Richter war stattdessen entscheidend, dass der Zweck der Kleinsthütte darauf gerichtet ist, dauerhaft, wenn auch nicht für immer, an einem bestimmten Standort zu verbleiben. Dies unterscheide sie von Wohnmobilen, die einen häufigen Ortswechsel ermöglichen sollen.

Der Betrieb muss nun mehr als 30.000 Euro Beiträge nachzahlen. Das Urteil ist allerdings bisher nicht rechtskräftig. (Urteil vom 6.Februar 2026, Az. 10 SLa 529/25 SK)

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht  verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Anzeige