Das Friseur- und das Kosmetikhandwerk wurden in den Katalog der Schwarzarbeitsbranchen aufgenommen. Dadurch haben Arbeitgeber und Beschäftigte jetzt neue Pflichten.
Seit dem 30. Dezember 2025 ist das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung in Kraft. Damit sind das Friseur- und Kosmetikgewerbe jetzt im Branchenkatalog des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) nach § 2a aufgenommen: Sie gelten nun als Risikobranchen. Das bedeutet: Friseur- und Kosmetikbetriebe haben damit jetzt neue Pflichten.
Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) informiert Friseurbetriebe in einer nicht öffentlichen Broschüre über die neuen Pflichten, die mit der Aufnahme in den Katalog des SchwarzArbG für sie einhergehen. Dazu gehören
Wenn die Zollbeamten Friseursalons überprüfen, trennen sie sofort die Mitarbeiter von den Kunden. „Es gibt keine Chance mehr für Betriebsinhaber, das den Kunden gegenüber zu kommunizieren“, sagt Ingo Lanowski, Vorstandsmitglied des ZV. Die Befragungen würden außerdem direkt im Salon „und nicht etwa in einem Pausenraum stattfinden“, betont Lanowski.
Mit den neuen Pflichten für Betriebe werde sich an der Durchführung der Kontrollen durch die FKS nichts ändern. „Die Behörden werden die Befragungen von Inhabern und Angestellten in ihrer gewohnten Art und Weise fortführen“, sagt Lanowski.
Bislang mussten Saloninhaber die Arbeitsverträge aller Beschäftigten sowie den Nachweis über die Sozialversicherungsabgaben bei einer Kontrolle vorzeigen. Zudem mussten die Angestellten den Zollbeamten Auskunft zu ihrem Beschäftigungsverhältnis geben. „Nun müssen aber alle zusätzlich ihren Personalausweis oder Pass dabeihaben, was vorher keine Pflicht war. Zudem müssen Inhaber alle Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit anmelden. Vorher gab es hier eine Karenzzeit von vier Wochen“, so Lanowski. Friseurbetriebe, die gegen die neuen Pflichten des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes verstoßen, müssen mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen (§ 8 SchwarzArbG).
Jacqueline Dick ist Friseurmeisterin aus Rosendahl in Nordrhein-Westfalen, betreibt dort mit einer Angestellten ihren eigenen Salon und wurde in der Vergangenheit vom Zoll kontrolliert. Bis heute regt sie sich über die Art und Weise auf, wie die Beamten in ihren Salon kamen.
„Es waren drei Frauen und ein Mann, die unmissverständlich deutlich machten, dass es sich um eine Zollkontrolle handelt und die Arbeit sofort eingestellt werden muss“, erinnert sich Dick. An dem Tag habe sie gemeinsam mit ihrer Angestellten gearbeitet, außerdem seien zwei Kunden im Salon gewesen. „Wir hatten während der Kontrolle auch eine Farbkundin und ich konnte die Zollbeamten dazu überreden, dass meine Mitarbeiterin die Arbeit an der Kundin zu Ende führt.“ Es sei das brachiale Auftreten der Behörden gewesen, dass die Friseurmeisterin irritierte und ärgerte.
Dennoch findet sie die Aufnahme des Friseurhandwerks in den Branchenkatalog des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes richtig. „Es gibt zu viele Grauzonen in unserer Branche. Daher finde ich es gut, dass mit der Reform des Gesetzes aktiv dagegen vorgegangen wird.“
Auch für Ingo Lanowski ist es ein Schritt in die richtige Richtung. „Das Gesetz ist wichtig, um die schwarzen Schafe der Branche besser aufzudecken.“ Der einzige kleine Nachteil an den Neuregelungen sei die höhere Dokumentationspflicht in Bezug auf die Mitarbeitenden. Das habe es bislang nicht gegeben.
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