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Auch im Minijob müssen Pausen gemacht werden

Mini hin oder her: Auch für geringfügig Beschäftigte gelten die gesetzlichen Pausenzeiten. Warum die tägliche Arbeitszeit entscheidend ist und welche Ausnahme es für Jugendliche gibt.

2 Min.28.04.2025, 17:51 Uhr (Aktualisiert am 08.09.2026, 13:31 Uhr)
Von
Katharina Wolf
Katharina Wolf
Katharina Wolf
Ein Bauarbeiter macht eine Pause, sitzt und schaut in die Ferne.
Einmal durchatmen: Pausen sind zur Erholung da. Surachai - stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Auch im Minijob müssen Pausen gemacht werden. In: /recht/auch-im-minijob-muessen-pausen-gemacht-werden, 28.04.2025, /recht/auch-im-minijob-muessen-pausen-gemacht-werden (abgerufen am: 05.11.2026)

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Auf einen Blick

Für Minijobber gelten grundsätzlich die gleichen Pausenregelungen wie für alle Beschäftigten. So regelt es das Arbeitszeitgesetz.

Jugendliche sind besonders geschützt. Deshalb müssen sie früher Pause machen.

Die Pausenzeiten werden vom Arbeitgeber nicht bezahlt. Das heißt, der Arbeitstag verlängert sich um die Pausenzeit.

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Katharina Wolf
Katharina Wolf

Freie Autorin für Betriebsführung und Politik & Wirtschaft

Wer nur einen Minijob hat, braucht doch eigentlich keine Pause, könnte man denken. Doch das ist ein Irrtum. Denn entscheidend für die Ruhepausen ist nicht die monatliche oder die wöchentliche Arbeitszeit. Es kommt auf den einzelnen Arbeitstag an, erklärt die Minijob-Zentrale in einem aktuellen Blogbeitrag.

Verpflichtende Pausen und freiwillige Pausen

Grundsätzlich gelten für Minijobber dieselben Pausenregelungen wie für alle anderen Arbeitnehmer. Das heißt:

  • nach 6 Stunden Arbeitszeit: mindestens 30 Minuten Pause,
  • nach 9 Stunden Arbeitszeit: mindestens 45 Minuten Pause.

Diese Vorgaben sind die im Arbeitszeitgesetz festgelegten Mindestpausen, so die Minijob-Zentrale. Sie dürfen weder im Arbeitsvertrag ausgeschlossen werden, noch können Minijobber darauf verzichten, um früher Feierabend zu machen. Die Einteilung hingegen ist flexibel: Pausenzeiten können aufgeteilt werden, solange jede Teilpause mindestens 15 Minuten dauert.

Bei kürzeren Arbeitszeiten können Arbeitgeber mit ihren Minijobbern freiwillige Pausen vereinbaren. Verpflichtet sind sie dazu nicht. Zudem können Betriebe auch längere Pausen als die Mindestzeiten anbieten, heißt es weiter.

Besondere Regelungen für Jugendliche

Auch Jugendliche unter 18 Jahren arbeiten häufiger in Minijobs. Hier gelten die strengeren Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes, das grundsätzlich Arbeitszeiten und Pausen für minderjährige Beschäftigte festlegt, erklärt die Minijob-Zentrale.

Demnach dürfen Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren maximal acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Außerdem ist Wochenendarbeit nur in Ausnahmefällen erlaubt, wie etwa in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft.

Auch bei den Pausen gelten Sonderregeln:

  • Jugendliche dürfen nicht länger als 4,5 Stunden ohne Pause arbeiten.
  • Bei mehr als 4,5 bis 6 Stunden Arbeitszeit gelten mindestens 30 Minuten Pause,
  • bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 60 Minuten Pause.

Pausen werden nicht bezahlt

Manchmal müssen Arbeitgeber ausdrücklich darauf hinweisen: Pausen zählen nicht als Arbeitszeit und werden nicht bezahlt. Dabei kommt es nicht auf gesetzlich festgelegte oder freiwillige Pausen an. Der Arbeitstag verlängert sich also um die Pausenzeit, stellt die Minijob-Zentrale klar. Auch das ist gesetzlich im Arbeitsrecht geregelt.

Raucherpausen zählen übrigens ebenso wenig zur Arbeitszeit wie andere Pausen. Sie werden also weder vergütet noch besteht ein Anspruch auf Raucherpausen. Kurze Unterbrechungen, wie zum Beispiel der Gang zur Toilette, zählen jedoch zur Arbeitszeit und müssen bezahlt werden.

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