Ein krankgeschriebener Bauarbeiter klagt nach einem Autounfall sein 13. Monatseinkommen ein – und gewinnt. Begründung des Gerichts: Fahrten zu Baustellen sind Betriebswege.
Der Mitarbeiter eines Straßenbaubetriebs wird von einem Kollegen morgens mit einem Firmenwagen zu Hause abgeholt. Sie machen sich gemeinsam auf den Weg zur Baustelle. In dem VW-Bus transportieren sie auch Kleinwerkzeug und Arbeitskleidung zum Wechseln. Der Mitarbeiter gönnt sich noch eine Runde Schlaf während der Fahrt. Es kommt zu einem Verkehrsunfall, bei dem der schlafende Beifahrer schwer verletzt wird. Er ist fast eineinhalb Jahre arbeitsunfähig – bis Ende November 2022.
Für das Jahr 2022 lehnt der Arbeitgeber die Zahlung eines 13. Monatseinkommens. Zur Begründung verweist er auf den Tarifvertrag über das 13. Monatsentgelt im Baugewerbe:
Der Mitarbeiter klagt und hält dagegen: Als „Arbeitsunfall bei der Tätigkeit“ sei auch ein Unfall auf einem Betriebsweg anzusehen – so wie in seinem Fall.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheidet zugunsten des Arbeitnehmers. Die Begründung:
Für den Baugewerbe-Verband Niedersachsen (BVN) steht damit fest: Ein Unfall auf dem Weg zur auswärtigen Baustelle kann den Anspruch auf das 13. Monatseinkommen nicht schmälern, auch wenn der Mitarbeiter längere Zeit arbeitsunfähig ist.
Arbeitgebern empfiehlt der BVN, dieses Urteil zu Betriebswegen bei der Planung von Fahrten und bei der Bereitstellung von Firmenfahrzeugen zu beachten.
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