Erste Schwerpunktkontrolle des Zolls nach der Gesetzesänderung zeigt einen massiven Anstieg der Ordnungswidrigkeitsverfahren.
340 eingeleitete Strafverfahren und rund 650 Verdachtsfälle auf Ordnungswidrigkeiten – das ist die Bilanz einer bundesweiten eintägigen Schwerpunktkontrolle in Friseur- und Kosmetikstudios vor wenigen Wochen. Rund 2.200 Kräfte des Zolls waren im Einsatz, mehr als 3.300 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden befragt und knapp 700 Geschäftsunterlagen überprüft. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls überprüfte in diesem Jahr in den Betrieben vor allem die Einhaltung des Mindestlohns, die korrekte Zahlung von Sozialabgaben und die illegale Beschäftigung von Ausländern.
Die Friseur- und Kosmetikbranche steht schon länger im Fokus der Ermittler gegen Schwarzarbeit. Doch gegenüber den Vorjahren hat sich ein wichtiger Punkt verändert: Zum 1. Januar dieses Jahres wurden die Gewerke in den Katalog der von Schwarzarbeit betroffenen Branchen aufgenommen. Damit kommen auf Arbeitgeber neue Verpflichtungen zu (s. Infokasten).
„In den vergangenen vier Jahren konnten wir einen kontinuierlichen Anstieg der eingeleiteten Verfahren in der Friseur- und Kosmetikbranche verzeichnen“, sagt FSK-Leiterin Constanze Voß. Tatsächlich liegen die Zahlen der Kontrolle im vergangenen Jahr niedriger. So wurden 2025 während der Razzia 194 Straf- und 171 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Ohne weiteres lassen sich die Zahlen indes nicht vergleichen, da 2026 deutlich mehr Beamte im Einsatz waren als im Jahr zuvor. Zugleich kommen jetzt neue Tatbestände hinzu: Die Verletzung der Sofortmeldepflicht und das Nichtmitführen oder die Nichtvorlage von Ausweispapieren zählen erst seit Jahresbeginn als Ordnungswidrigkeit in der Branche.
Straftaten können laut Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks unter anderem vorliegen, wenn Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten oder veruntreut werden. Auch bestimmte Fälle unerlaubter Beschäftigung ausländischer Staatsangehöriger oder des Missbrauchs von Sozialleistungen können strafrechtliche Konsequenzen haben.
Gleichzeitig sind die Prüfungen in den Betrieben häufig erst der Ausgangspunkt weiterer Ermittlungen. In mehr als 1.500 Fällen ergaben sich laut FSK Hinweise auf mögliche Verstöße, denen der Zoll nun weiter nachgeht. Dazu werden unter anderem die vor Ort erhobenen Daten der Mitarbeitenden mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen ausgewertet, um Verstöße gegen den Mindestlohn nachzuweisen.
Die Aufnahme der Friseur- und Kosmetikbranche in den Schwarzarbeits-Katalog sei ein wichtiger Schritt, betont Voß. „Wir wollen präventiv wirken und ehrliche Betriebe schützen – das ist das klare Signal, das von dieser Maßnahme ausgeht.“
Unterstützung des Vorgehens kommt aus der Friseurbranche: Die bundesweite Schwerpunktkontrolle am 26. September sei ein wichtiges Signal, heißt es vom Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks (ZV), der auch Mitglied im Bündnis gegen Schwarzarbeit ist. „Wir haben uns für wirksamere Möglichkeiten zur Bekämpfung von Schwarzarbeit eingesetzt und begrüßen, dass der Zoll diese konsequent nutzt“, sagt Bele Graniger, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim ZV.
Die Kontrollen seien ein wichtiger Beitrag zu fairem Wettbewerb. „Denn gleiche Regeln und deren konsequente Einhaltung sind die Grundlage für faire Bedingungen für Betriebe und Beschäftigte im Friseurhandwerk“, so Graniger.
Zugleich betont sie: „Die große Mehrheit der Friseurbetriebe arbeitet rechtstreu. Diese Unternehmen investieren in ihre Beschäftigten, zahlen Steuern und Sozialabgaben und halten die gesetzlichen Vorgaben ein.“ Sie dürften nicht durch Wettbewerber benachteiligt werden, die sich diesen Verpflichtungen entziehen. „Wir wollen deshalb keine pauschale Verurteilung einer Branche, sondern wirksame Kontrollen dort, wo Verstöße vorliegen.“

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