2026 endet die Befreiungsmöglichkeit: Ab 2027 müssen Arbeitgeber die Entgeltunterlagen ihrer Beschäftigten vollständig elektronisch führen. Was bedeutet das?
Bereits seit 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber begleitende Entgeltunterlagen elektronisch führen und aufbewahren. Bislang haben Arbeitgeber allerdings die Möglichkeit, sich auf Antrag beim zuständigen Prüfdienst der Deutschen Rentenversicherung von der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) befreien zu lassen. Diese Befreiungsmöglichkeit entfällt zum 1. Januar 2027. Relevante Entgeltunterlagen müssen dann von allen Arbeitgebern elektronisch geführt und für Betriebsprüfungen verfügbar sein, schreibt die Datev im einem Whitepaper.
Betriebe, die sich noch auf die Pflicht zu digitalen Entgeltunterlagen vorbereiten müssen, können laut DRV Folgendes machen:
Ab dem Jahr 2027 müssen alle prüfungsrelevanten Daten und Unterlagen ausschließlich digital vorliegen, teilt der DRV auf Anfrage von handwerk.com mit. Das gelte für:
„Ein Mix aus Papierdokumenten und digitalen Dokumenten ist nicht mehr zulässig“, so die DRV. In den elektronischen Entgeltunterlagen seien gemäß Paragraf 8 Abs. 2 Beitragsverfahrensverordnung (BVV) alle sozialversicherungs- und steuerrelevanten Dokumente elektronisch und prüfungssicher zu führen.

In unserem Newsletter erfahren Sie, wie Handwerksbetriebe digitale Lösungen nutzen und Abläufe zu vereinfachen.