Regierung beschließt Reform des Heizungsgesetzes
Darauf haben viele gewartet: Die Bundesregierung hat sich auf ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz geeinigt. Diese Vorgaben für Heizungen sind geplant.
Die Bundesregierung will eine zentrale Regelung des sogenannten Heizungsgesetzes kippen und auch weiterhin den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ermöglichen. Eine entsprechende Reform beschloss das Kabinett in Berlin. Damit ist nun der Bundestag gefordert, der den Gesetzentwurf noch vor Beginn der Sommerpause Mitte Juli beschließen soll.
Gebäudemodernisierungsgesetz: Das plant die Regierung
Kernstück des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes der früheren Ampel-Koalition ist die Vorgabe, dass bei neuen Heizungen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien eingesetzt werden müssen. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, wie der Nachfolger unter Schwarz-Rot nun heißt, soll der Einbau neuer Gasheizungen weiter möglich sein – Voraussetzung soll ab 2029 sein, dass ein zunehmender Anteil CO2-neutraler Brennstoffe genutzt wird.
Umweltverbände und die Grünen warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz. Die Bewegung Fridays for Future demonstrierte am Morgen vor dem Kanzleramt. Aktivistin Nele Evers bezeichnete die Reform als unverantwortlich: „Mit keiner Mathematik der Welt sind Klimaziele erreichbar, wenn nach 2045 noch neue fossile Heizungen eingebaut werden dürfen. Hier werden willentlich und wissentlich Klimaziele abgeschafft und die Interessen der Gaslobby vor unser Recht auf Zukunft gestellt.“
Höhere Energiekosten: Mieter und Vermieter sollen sich Kosten teilen
Um das Heizen klimafreundlicher zu machen, sieht die Reform nun einen wachsenden Anteil nicht-fossiler Brennstoffe vor, wie etwa Biomethan aus nachwachsenden Rohstoffen. „Wer weiterhin mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas heizen möchte, mischt ab dem Jahr 2029 einen verbindlichen Bioanteil bei“, heißt es im Gesetzentwurf. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch betonte indes: „Das Heizungsgesetz ist nun fest mit dem Klimaschutzgesetz und dem Ziel der Klimaneutralität 2045 verzahnt und schützt Mieterinnen und Mieter.“ Vorgesehen ist nämlich, dass die Ministerien für Wirtschaft, Bauen und Umwelt 2030 die Klimawirkung des Gesetzes prüfen und gegebenenfalls Vorschläge für weitere Reformen machen.
Damit Mieterinnen und Mieter nicht allein die Kosten tragen müssen, falls Eigentümer sich für teurer werdende fossile Brennstoffe wie Öl und Gas entscheiden, sollen die Kostenrisiken zwischen Mietern und Vermietern hälftig aufgeteilt werden. Darauf hatte sich die Koalition bereits zum Monatsanfang geeinigt. (dpa/aml)

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