Grünes Licht für die neue Elektroauto-Förderung: Sie kann damit nun rückwirkend ab 1. Januar 2026 beantragt werden. Die wichtigsten Punkte im Überblick.
Das neue Förderprogramm für Elektroautos kann wie geplant rückwirkend für Zulassungen seit Jahresanfang genutzt werden. Dem hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat in Berlin zugestimmt.
Vorgesehen ist, dass die staatliche Förderung von Privatkunden beim Kauf von reinen Elektroautos, Plug-in-Hybriden und Elektroautos mit Range Extender beantragt werden kann. Je nach Fahrzeugart und persönlichen Umständen liegt sie zwischen 1.500 und 6.000 Euro. Allerdings gibt es Einkommensobergrenzen, bis zu denen sie ausgezahlt wird. Diese liegen bei 80.000 Euro Haushaltseinkommen im Jahr, mit zwei Kindern bei 90.000 Euro.
Die Höhe der Förderung hängt vom Fahrzeugtyp sowie vom Einkommen des Haushalts ab:
Die Regelung für den Zeitpunkt 1. Januar, von dem an die Förderung in Anspruch genommen werden kann, war angehängt an das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes beim Abschluss von Kreditverträgen. Der Bundesrat stimmte also nicht getrennt über die E-Auto-Förderung ab. Den inhaltlichen Details der neuen Kaufprämie mussten Bundestag und Bundesrat nicht zustimmen.
Laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden sowohl gekaufte als auch geleaste Fahrzeuge gefördert. Fördervoraussetzung ist, dass das Fahrzeug erstmals ab dem 1. Januar 2026 zugelassen wird. Außerdem muss es in Deutschland angemeldet sein und mindestens 36 Monate auf die Halterin oder den Halter zugelassen bleiben.
Fahrzeuge mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb müssen bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen und bis zum 30. Juni 2027 zugelassen werden.
Wie können Sie Ihren Antrag vorbereiten? Informatione dazu erhalten Sie hier auf der BAFA-Website.
(dpa/jte)

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