Digitale Bons, elektronische Kassen, Kartenzahlung: Welche neuen Pflichten die Bundesregierung plant – und was das Handwerk fordert.
Die Bundesregierung hat ihren Entwurf des sogenannten Kassenpflichtgesetzes vorgelegt. Falls Bundestag und Bundesrat dieses Gesetz so verabschieden, würde sich für Betriebe einiges ändern:
Eigentlich hatte das Handwerk auf eine vollständige Abschaffung der Bonpflicht gehofft. Doch was die Bundesregierung nun auf den Weg gebracht hat, sieht anders aus:
Ziel sei es, die Ausgabe von Papierbons durch digitale Belege abzulösen, so das Bundesfinanzministerium (BMF). Denn Papierbons seien eine Belastung für Unternehmen und Verbraucher.
Außerdem plant die Bundesregierung eine allgemeine Kassenpflicht für Unternehmen:
Dies betrifft auch jeden Handwerksbetrieb mit einem Jahresumsatz über 100.000 Euro.
Die Bundesregierung will so Barumsätze besser erfassen und Steuerhinterziehung bekämpfen.

Deutliche Kritik kommt vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Entsprechend sieht Schwannecke Handlungsbedarf: Die Bundesregierung solle die Kassenpflicht zielgerichtet, praxistauglich und verhältnismäßig ausgestalten. Er fordert:
Abgestimmt werden müsse das Kassenpflichtgesetz auch mit einem anderen Vorhaben der Bundesregierung, so der ZDH: mit der geplanten Pflicht, mindestens ein digitales Zahlungsmittel zu akzeptieren.
Diese Pflicht steht nicht im Kassenpflichtgesetz, findet sich aber im Koalitionsvertrag: Die Bundesregierung will Geschäfte dazu verpflichten, digitale Zahlungsmittel zu akzeptieren.
Das wäre das Ende von „Cash-only“-Geschäften. Ein Eckpunktepapier des BMF, das auch handwerk.com vorliegt, sieht vor:
Dies soll für Handel, Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe gelten.
Die Registrierkassenpflicht, die Abschaffung der Bonpflicht und die Pflicht zur digitalen Zahlungsoption seien „ein Paket“, das in einem Gesetz umgesetzt werden sollte, so der ZDH.

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