Logo handwerk.com
Logo handwerk.com
MediadatenÜber handwerk.com Unser TeamNewsletterKontakt
Logo
ImpressumDatenschutzAGB
Bundestagsbeschluss

Bau-Turbo beschlossen: „Das allein ist nicht genug“

Der Bundestag hat den Bau-Turbo beschlossen: Die neuen Regeln für Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen den Bau von Wohnungen beschleunigen. Was sagt das Baugewerbe?

2 Min.10.10.2025, 12:55 Uhr (Aktualisiert am 08.09.2026, 14:18 Uhr)
Von
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold
Blick auf eine große Baustelle mit einem Kran und einem Gebäude im Hintergrund.
Vereinfachte Regeln für Planungs- und Genehmigungsverfahren: Mit dem Bau-Turbo will der Bundestag den Bau von neuen Wohnungen beschleunigen. Calado - stock.adobe.com

Zitiervorschlag

Bau-Turbo beschlossen: „Das allein ist nicht genug“. In: /politik-und-wirtschaft/bau-turbo-beschlossen-das-allein-ist-nicht-genug, 10.10.2025, /politik-und-wirtschaft/bau-turbo-beschlossen-das-allein-ist-nicht-genug (abgerufen am: 04.11.2026)

Infos zum Zitiervorschlag

Hinweis: Wenn Sie etwas googeln, bekommen Sie neben den normalen Ergebnissen auch eine Box mit aktuellen News angezeigt. Wenn Sie handwerk.com als bevorzugte Quelle hinterlegen, tauchen unsere Inhalte dort häufiger für Sie auf. Fügen Sie handwerk.com hier als bevorzugte Quelle hinzu.

Anzeige

Relevante Themen

GesetzgebungMärkteBranchenstimmen
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anna-Maja Leupold
Anna-Maja Leupold

Redakteurin für Recht, Politik & Wirtschaft und Steuern & Finanzen

Knapp vier Monate nach dem ersten Gesetzentwurf hat der Bundestag nun den Bau-Turbo beschlossen. Mit den neuen Regeln will die Politik die Schaffung von Wohnraum in Deutschland deutlich beschleunigen. Gelingen soll das durch Paragraf 246e, der neu in das Baugesetzbuch (BauGB) eingefügt werden soll. Der neue Paragraf soll ein Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften ermöglichen – für den Zeitraum von fünf Jahren.

„Mit dem ‚Bau-Turbo‘ haben wir ein neues, mutiges Instrument“, erklärt Bundesbauministerin Verena Hubertz nach der Verabschiedung des Gesetzes. Anstatt in fünf Jahren könnten Gemeinden Bauplanungsvorhaben nun innerhalb von drei Monaten zustimmen. Damit könnten dann zum Beispiel ganze Häuserzeilen einer Straße aufgestockt oder innerstädtische Brachen für neue Wohngebäude genutzt werden, so die Ministerin.

Auch Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), reagiert positiv auf die beschlossenen Änderungen: „Es ist sehr gut, dass der Bau-Turbo vom Bundestag beschlossen wurde“, schreibt er in einem Linkedin-Post. Doch er schreibt auch: „Das allein ist nicht genug.“ Es brauche auch Baugenehmigungen und Bauaufträge.

ZDB prognostiziert weiteren Rückgang bei Wohnungsbau

In Deutschland sei Bauen zu teuer, zu kompliziert und für viele Familien längst unerschwinglich geworden, teilt der ZDB per Pressemitteilung mit. Dort verweist der ZDB-Hauptgeschäftsführer auch darauf, dass zwei Drittel aller neuen Wohnungen durch private Bauherren entstehen. Doch genau diese Gruppe verliere zunehmend den Mut. Er prognostiziert, dass im kommenden Jahr „wohl nur noch rund 200.000“ Wohnungen gebaut werden – vor vier Jahren habe die Zahl noch bei 300.000 Wohnungen pro Jahr gelegen.

Pakleppa fordert: „Wenn die Politik jetzt nicht konsequent handelt, droht dem Wohnungsbau der Stillstand und der Gesellschaft eine soziale Schieflage.“ Und wie kann die Politik das Problem angehen? Hierzu liefert der ZDB gleich mehrere Ideen: zinsgünstige Darlehen, weniger Bürokratie und eine ernsthafte Entlastung beim Bauen.

Bau-Turbo: Wie geht es weiter?

Endgültig beschlossen ist der Bau-Turbo noch nicht: Am 17. Oktober muss sich noch der Bundesrat mit dem Gesetz befassen.

Tipp: Bleiben Sie bei politischen Entscheidungen, die das Handwerk betreffen auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Empfohlene Artikel

Ein Friseur schneidet einer Kundin die Haare.
Zoll-Kontrollen

Schwarzarbeit: Mehr Verstöße im Friseurhandwerk

Die erste Schwerpunktkontrolle des Zolls nach der Gesetzesänderung zeigt einen massiven Anstieg der Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Personal
Ein Mann tippt etwas auf einer Computer-Tastatur. Über den Bild werden ein virtueller Ordner sowie virtuelle Dokumente eingeblendet.
euBP

Pflicht zu digitalen Entgeltunterlagen: Wer jetzt handeln muss

2026 endet die Befreiungsmöglichkeit: Ab 2027 müssen Arbeitgeber die Entgeltunterlagen ihrer Beschäftigten vollständig elektronisch führen. Was bedeutet das?

Digitalisierung
Ein Mann hält ein Notebook in der Hand und schaut ratlos auf den Bildschirm. Dabei krault er sich den Hinterkopf.
Ausstellungspflicht

E-Rechnung: Handwerksverband fordert Verschiebung auf 2028

Ab 2027 kommt auf Unternehmen die Ausstellungspflicht bei der E-Rechnung zu: Doch der Sächsische Handwerkstag fordert nun aufgrund triftiger Gründe, diese Pflicht um ein Jahr zu verschieben.

E-Rechnung