Ab 2027 kommt auf Unternehmen die Ausstellungspflicht bei der E-Rechnung zu: Doch der Sächsische Handwerkstag fordert nun aufgrund triftiger Gründe, diese Pflicht um ein Jahr zu verschieben.
Bereits seit 1. Januar 2025 gilt die Empfangspflicht bei der E-Rechnung: Seither müssen Handwerksbetriebe elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) von anderen Unternehmen empfangen können. Ab 1. Januar 2027 kommt eine weitere E-Rechnungspflicht auf viele Unternehmen zu: die Ausstellungspflicht. Sie gilt zunächst nur für Betriebe mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro.
Der Sächsische Handwerkstag (SHT) fordert nun die Verschiebung der Ausstellungspflicht um ein Jahr. Als Grund nennt der Verband anhaltende technische und rechtliche Probleme. „Wir unterstützen das Ziel, Rechnungsprozesse effizienter, verlässlicher und digitaler zu gestalten“, erklärt SHT-Präsident Uwe Nostitz. Doch damit die Umstellung für Betriebe gelingen könne, bräuchten „sowohl die Betriebe als auch die Softwarehersteller rechtliche und technische Vorgaben, die rechtzeitig feststehen und in der Praxis zuverlässig funktionieren“. Laut SHT seien diese Voraussetzungen derzeit noch nicht gegeben. Das führe zu vielfältigen Problemen beim E-Rechnungsaustausch und damit zu unnötigem Frust in Betrieben.
Die Forderung, die Ausstellungspflicht bei der E-Rechnung um ein Jahr zu verschieben, ist nicht neu. Bereits im Sommer 2026 hat sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) für einen späteren Starttermin ausgesprochen.
Dabei verwies der ZDH auf eine Umfrage zur E-Rechnung, die der Verband im Januar und Februar 2026 unter 1.926 Handwerksbetrieben durchgeführt hatte. Darin berichteten zwei Drittel der befragten Betriebe von Problemen beim E-Rechnungsempfang. Typische Schwierigkeiten sind demnach, dass
Laut ZDH liegen die Ursachen dieser Probleme meist nicht bei den Betrieben, sondern in der Software. „Viele Programme setzen die derzeitige Fassung der CEN EN 16931 offenbar nicht korrekt um“, schreibt der Verband in einem Papier. Die europäische Norm, die die technischen Grundlagen für die E-Rechnung definiert, sei für Rechnungen an die Verwaltung konzipiert worden. Sie müsse nun an die besonderen Anforderungen an Umsätze zwischen Unternehmen (B2B) weiter angepasst werden, heißt es im ZDH kompakt.
Der SHT verweist nun erneut auf diese Ergebnisse der ZDH-Umfrage und Präsident Nostitz erläutert, was die Schwierigkeiten für die Praxis bedeuten: „Betriebe müssen fehlerhafte Rechnungen zurückweisen beziehungsweise abgewiesene Rechnungen erneut prüfen und sich mit ihrem Geschäftspartner langwierig abstimmen.“ Im Betriebsalltag koste das Zeit, verzögere Zahlungen und könne auch zu Problemen beim Vorsteuerabzug führen. „Damit würde ein rein technisches Umsetzungsproblem unmittelbar zu einem steuerlichen Risiko für die Betriebe werden“, so Nostitz.

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