Immer mehr Betriebe setzen KI-Tools für Angebote und Planung ein. Doch wenn die künstliche Intelligenz falsch rechnet, haftet am Ende meist der Handwerker.
Künstliche Intelligenz zieht in Handwerksbetriebe ein: Sie erstellt Angebote, wertet Leistungsverzeichnisse aus, berät Kunden per Chatbot – und verspricht schnellere Abläufe. Doch was passiert, wenn die Technik Fehler macht? Rechtsanwalt Niko Härting, Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins und Vorsitzender des DAV-Ausschusses Informationsrecht, ordnet die wichtigsten Haftungsfragen ein.
Sein Fazit vorweg: Gerichte haben zu KI-Fehlern im Handwerk noch nicht entschieden. Doch Juristen diskutieren das Thema längst intensiv – und wissen, dass meist der Handwerker haftet.
Ein Klassiker, den Härting auch ohne KI kennt: Eine Software rechnet falsch, der Angebotspreis liegt zu niedrig, der Kunde unterschreibt. „Dann ist der Betrieb daran gebunden, auch wenn eine KI den Preis falsch berechnet hat.“ Der Schaden trifft den, der den Fehler mit der KI gemacht hat, sagt Härting. Also den Handwerker.

Nur wenn der Fehler für den Auftraggeber offensichtlich ist, gilt eine Ausnahme. „Dann kommt kein wirksamer Vertrag zustande“, sagt der Rechtsanwalt. Die Folge: Der Kunde muss dem Handwerker den Wert der tatsächlich erbrachten Leistung bezahlen.
Entscheidend ist, wer das Angebot erhält: Ein Bauunternehmer vom Fach muss einen unrealistischen Preis eher erkennen als ein privater Auftraggeber. Härting nennt als Beispiel ein Angebot für ein neues Badezimmer, bei dem eine KI versehentlich 2.000 statt 20.000 Euro einträgt. „Wenn der Kunde selbst Bauunternehmer ist, ist der Fehler für ihn erkennbar“, so der Jurist. Dann kann der Handwerker Ersatz für den sogenannten Vertrauensschaden verlangen. Das bedeutet: Der Kunde muss den Wert der erbrachten Leistung ersetzen.
Was gilt, wenn eine vom Betrieb eingesetzte KI dem Handwerker ein bestimmtes Material oder eine Ausführung empfiehlt, die sich später als mangelhaft erweist? „Wenn der Handwerker diese Empfehlungen so an den Kunden weitergibt, dann haftet er dafür wie für eine eigene Beratungsleistung“, so Härting.
Das gilt auch, wenn eine KI-gestützte Planung Schäden bei Dritten verursacht, etwa bei Nachbarn oder Folgegewerken. Der Handwerksbetrieb haftet uneingeschränkt.
Allerdings können Handwerksbetriebe KI-Anbieter unter Umständen für Schäden in Regress nehmen. Bei gängigen KI-Modellen wie ChatGPT, Claude oder Gemini sei das zwar ausgeschlossen, so Härting.
Anders sehe jedoch bei Software aus, die Anbieter speziell für betriebliche Aufgaben wie die Angebotserstellung und die Optimierung von Abläufen bewerben. „Da sind Konstellationen vorstellbar, in denen ein Regress möglich wäre – so wie bei anderen Vorleistungen auch. “
Solche Ansprüche dürfen Anbieter auch nicht in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen. „Wer ein Produkt damit bewirbt, dass es Angebote schnell und zuverlässig erstellt, kann nicht gleichzeitig im Kleingedruckten jede Haftung ausschließen. “
Härtings Rat an Handwerksbetriebe: Nichts ungelesen und ungeprüft verschicken. KI sei ein „wunderbares Hilfsmittel“, um Dokumente zu erstellen – aber fehlerfreie Sprachmodelle gebe es nicht. „Wer Angebote oder Verträge KI-gestützt erstellt, muss mit seinem Sachverstand drüberschauen, bevor das Dokument den Betrieb verlässt.“

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