Zur Steuererstattung für die energetische Sanierung hat das Bundesfinanzministerium eine neue Musterbescheinigung für Handwerksbetriebe veröffentlicht.
Mit der Steuerermäßigung des § 35c Einkommensteuergesetzes (EStG) fördert der Bund Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Eigenheimen. Kunden von Handwerksbetrieben können sich 20 Prozent der Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten für energetische Maßnahmen erstatten lassen – bis zu einer Obergrenze von 40.000 Euro pro Objekt.
Das Geld gibt es allerdings nur, wenn sie eine Steuererklärung einreichen – zusammen mit einer Bescheinigung des Handwerkers, dass die Sanierung den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat eine neue Musterbescheinigung zur Kostenerstattung für Maßnahmen zur energetischen Sanierung an Wohneigentum veröffentlicht. Dabei hat das BMF zum 1. Januar 2025 die bisherigen Musterbescheinigungen in einem einheitlichen Muster zusammengeführt. Handwerksbetriebe sowie andere Fachunternehmen und gemäß § 88 GEG ausstellungsberechtigte Personen können dieses Muster für Sanierungsmaßnahmen nutzen, mit deren Umsetzung 2025 begonnen wird. Die Musterbescheinigung stellt das BMF als PDF und als Word-Datei zur Verfügung.
Für alle Maßnahmen, die vor 2025 begonnen wurden, sind weiterhin die älteren Muster zu verwenden:
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